Britische Katholikin mit Behinderung soll gegen ihren Willen abtreiben
Eine Katholikin mit geistiger Behinderung soll in Großbritannien gegen ihren Willen ihr Kind abtreiben lassen. Wie der Pressedienst "Catholic News Agency" am Samstag berichtet, entschied darüber am Freitag ein sogenannter "Schutzgerichtshof", der sich mit Fällen befasst, in denen die Betroffenen nicht mehr selbst entscheidungsfähig sind. Laut der Richterin Nathalie Lieven sei die Entscheidung im "besten Interesse" der Frau gefallen. Sowohl die Frau selbst als auch ihre Mutter wollen jedoch die Geburt des Kindes.
Die Schwangere in der 22. Woche leidet laut dem Bericht unter einer Entwicklungsbeeinträchtigung und Affektstörung, sie steht im Auftrag des britischen Gesundheitssystems unter der Obhut einer Stiftung. Ärzte der Stiftung plädierten für einen Abbruch der Schwangerschaft, da dieser für die Betroffene weniger traumatisch sei als eine Geburt. Dabei spiele vor allem eine Rolle, dass das Neugeborene von der Mutter getrennt und in einer Pflegefamilie untergebracht werden müsse.
Frau will das Kind bekommen
Die Betroffene und ihre Mutter sind beide katholischen Glaubens und lehnen eine Abtreibung ab. Die Mutter, die bereits für ihre Tochter sorgt, gab an, sich auch um deren Kind kümmern zu können. Sie ist gelernte Hebamme. Auch ein Sozialarbeiter sagte, dass ein Schwangerschaftsabbruch nicht notwendig sei.
Die Richterin autorisierte die Ärzte jedoch zur Abtreibung. Zur Begründung sagte sie, sie glaube nicht, dass die Frau wisse, was es bedeute, ein Kind zu haben. "Ich denke, sie möchte ein Baby haben, so wie sie eine schöne Puppe haben möchte", so Lieven. Außerdem glaubte sie nicht, dass sich die Mutter gleichzeitig um ihre Tochter und ihr Enkelkind kümmern könnte.
Die katholische Kirche in England und Wales kritisierte die Gerichtsentscheidung: "Eine Frau gegen ihren Willen und den ihrer nächsten Familie zur Abtreibung zu zwingen, verletzt ihre Menschenrechte – ganz zu schweigen vom Recht ihres ungeborenen Kindes, in einer Familie zu leben, in der für es gesorgt wird", sagte der Weihbischof von Westminster, John Sherrington. Er bezeichnete den Fall als eine "traurige und quälende Entscheidung für die ganze Familie, die wir in unsere Gebete einschließen".
In Großbritannien sind Schwangerschaftsabbrüche bis zur 24. Woche erlaubt. Nach diesem Zeitpunkt ist der Eingriff nur bei einem begründeten medizinischen Interesse der Mutter legal. In Deutschland ist ein Abbruch grundsätzlich verboten. Wenn sich eine Frau innerhalb der ersten zwölf Wochen, nach einer Beratung und anschließender Bedenkzeit dazu entscheidet, wird die Abtreibung jedoch nicht bestraft. Besteht Gefahr für die körperliche oder seelische Gesundheit der Mutter, sind aber auch sogenannte Spätabtreibungen möglich. (cph)