Katholische Britin mit Behinderung muss nicht zwangsweise abtreiben
Eine Britische Katholikin mit geistiger Behinderung muss ihr ungeborenes Kind nun doch nicht zwangsweise abtreiben. Ein Berufungsgericht kippte die Entscheidung eines "Schutzgerichtshofs", der über die Belange der unter staatlicher Obhut stehenden Frau zu entscheiden hatte, berichtet die BBC am Montag. Die Mutter der Betroffenen hatte Einspruch eingelegt. Laut Meinung der Berufungsrichter sei es unzulässig, die Schwangere gegen ihren Willen zur Abtreibung zu zwingen. Eine ausführliche Begründung soll zu einem späteren Zeitpunkt folgen. Ein Richter bezeichnete die Umstände dieses Falles als "singulär".
Am Freitag hatte eine Richterin verfügt, dass die unter einer Entwicklungsbeeinträchtigung und Affektstörung leidende Betroffene ihr Kind abtreiben soll, die Frau in ihren Zwanzigern hat in etwa den geistigen Entwicklungsstatus einer 9-Jährigen. Die zuständigen Ärzte waren für einen Schwangerschaftsabbruch, da dieser für die Betroffene weniger traumatisch sei als eine Geburt. Dabei spiele vor allem eine Rolle, dass das Neugeborene von der Mutter getrennt und in einer Pflegefamilie untergebracht werden müsse. Sowohl die Betroffene wie auch ihre Mutter lehnten den Abbruch unter anderem aus religiösen Gründen ab – beide sind Katholikinnen. Die Mutter der Schwangeren hatte angeboten, sich um ihr Enkelkind zu kümmern – die Richterin hatte aber nicht geglaubt, dass sie das schaffen würde.
Die katholische Kirche hatte die erste Gerichtsentscheidung kritisiert. Der Weihbischof von Westminster, John Sherrington, sagte, die Entscheidung verletze die Menschenrechte der Frau und des ungeborenen Kindes. Er bezeichnete den Fall als eine "traurige und quälende Entscheidung für die ganze Familie". Über 75.000 Menschen hatten eine Petition gegen das Urteil unterschrieben. (cph)