Stiftskreuz-Prozess: Hintermann vor Gericht
Vor dem Landgericht Münster hat am Mittwoch der Prozess gegen den mutmaßlichen Auftraggeber zum Raub des Borghorster Stiftskreuzes begonnen. Angeklagt ist ein 42-jähriger Mann, der im September 2016 festgenommen worden war. Ihm wird eine "mittäterschaftliche Beteiligung" zur Last gelegt. Am ersten Verhandlungstag blieb der Angeklagte bei seiner bisherigen Aussage, mit dem Diebstahl des Kreuzes nichts zu tun zu haben.
Aus der Untersuchungshaft entlassen
Der Beschuldigte soll die Tat mit drei im Oktober 2015 wegen Diebstahls zu Haftstrafen verurteilten Männern verabredet und das Kreuz gegen Bezahlung von ihnen erhalten haben. Er war wegen der Vermittlung der Rückgabe des Stiftskreuzes im Februar aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Angesetzt sind sechs Verhandlungstage. (Az 3 KLs 11/16)
Der Rechtsanwalt des in Bremen lebenden Mannes verlas in der Verhandlung eine Erklärung im Auftrag seines Mandanten. Danach habe dieser weder die in einem ersten Prozess verurteilten Diebe angestiftet noch sei er an der Tat beteiligt gewesen. Ebenso habe er keine 1.000 Euro für das Kreuz ausgelobt oder bezahlt. Dagegen habe er alles unternommen, der Kirche das Kreuz wiederzubeschaffen.
Laut Erklärung erfuhr der Angeklagte vom Diebstahl durch einen beteiligten Neffen. Alle Kenntnisse über die Tat beruhten auf diesem "Hörensagen". In Bremen hätten viele Menschen Kenntnis von der Tat gehabt. Viele unter ihnen hätten für eine Rückgabe des Kreuzes plädiert. Er selbst habe den Ankauf des Diebesgutes durch einen Mann in Berlin vermittelt. Zu dem habe schließlich sein Anwalt Kontakt aufgenommen, was zur Rückgabe des Kreuzes geführt habe.
Das Borghorster Stiftskreuz, eine kunstvolle Goldschmiedearbeit aus dem 11. Jahrhundert, war im Oktober 2013 aus der Nikomedes-Kirche im münsterländischen Steinfurt-Borghorst gestohlen worden. Erst Mitte Februar konnte es wiederbeschafft werden.
Reumütige Täter
Zwei der drei bereits verurteilten Diebe, die den Behörden wichtige Hinweise zur Rückführung gegeben hatten, verbüßen ihre Strafe inzwischen im offenen Vollzug. Sie zeigen sich inzwischen reumütig und besuchten vergangene Woche den Borghorster Ortspfarrer, um sich zu entschuldigen. Sie berichteten, ihre Eltern hätten ihnen als gläubige Muslime deutlich gemacht, dass sie sich weder an einer Moschee noch an einer Kirche vergreifen dürften. Die drei Männer und der jetzt Angeklagte gehören den Angaben zufolge einer libanisesich-arabischen Großfamilie in Bremen an. (KNA)