Der Verband habe die Voraussetzungen erfüllt

Land Berlin stellt Humanisten rechtlich Kirchen gleich

Veröffentlicht am 16.11.2017 um 12:25 Uhr – Lesedauer: 
Gesellschaft

Berlin ‐ Dem Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg wird der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Damit soll das Engagement der Humanisten gewürdigt werden.

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Das Land Berlin will den Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg (HVD-BB) rechtlich den Kirchen gleichstellen. Der Senat nahm am Dienstag zustimmend zur Kenntnis, dass den Humanisten der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen werden soll. Der Verband erfülle die erforderlichen Voraussetzungen. Es ist die erste Verleihung solcher Körperschaftsrechte an eine Weltanschauungsgemeinschaft im Land Berlin. Nach Angaben der Senatskulturverwaltung ist der Termin der Verleihung noch nicht vereinbart.

Mit dem Körperschaftsstatus sind unter anderem die öffentlich-rechtliche Dienstherrenfähigkeit, die Befreiung von der Körperschaftssteuer und gegebenenfalls auch von der Grunderwerbssteuer und der Grundsteuer verbunden. Kultursenator Klaus Lederer (Linke) hatte dem Senat die Anerkennung vorgeschlagen. Er würdigte das Engagement der Humanisten "um eine freigeistige humanistisch-wissenschaftliche Weltanschauung" als "wichtige Bereicherung in der kulturell vielfältigen, multireligiösen und eben auch säkularen Stadt Berlin".

Jugendfeiern, Sozialstationen, Kindertagesstätten

Der HVD-Landesverband ist die größte organisierte Weltanschauungsgemeinschaft im Land Berlin und hat nach eigenen Angaben 13.000 Mitglieder. Er richtet "Jugendfeiern" beim Übergang in das Erwachsenenalter aus und betreibt rund 50 Einrichtungen wie Sozialstationen und Kindertagesstätten. Zudem bietet der HVD Lebenskundeunterricht an öffentlichen Schulen an, an dem rund 60.000 Schülerinnen und Schülern teilnehmen.

Deutschlandweit gibt es in 13 Bundesländern zwölf Landesverbände des HVD; die Verbände in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt. Der HVD-BB beantragte diesen Status bereits 1996. Der Antrag wurde abgelehnt; eine Klage des HVD-BB vor dem Verwaltungsgericht war nicht erfolgreich. (KNA)

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In Deutschland sind der Staat und die Kirche organisatorisch und rechtlich strikt getrennt. Dennoch sind beide Institutionen auf verschiedene Weise miteinander verbunden.