Chemnitzer Geistlicher hatte mit illegalen Substanzen gehandelt

Urteil bestätigt: Drogen-Pfarrer muss zweieinhalb Jahre ins Gefängnis

Veröffentlicht am 23.04.2020 um 09:35 Uhr – Lesedauer: 

Chemnitz ‐ Zweieinhalb Jahre Haft für das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in acht Fällen: Dabei wollte der Pfarrer aus Chemnitz ursprünglich nur einem Flüchtling helfen.

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Ein Chemnitzer Pfarrer muss wegen Drogenhandels für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. In einem Revisionsverfahren habe der Bundesgerichtshof jetzt das Urteil vom 21. Oktober vergangenen Jahres bestätigt, teilte das Landgericht Chemnitz am Mittwoch mit. Demnach blieben Schuldspruch und Strafmaß für das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in acht Fällen gültig.

Der Pfarrer war im Oktober vom Landgericht Chemnitz wegen Besitzes und Handels von Drogen zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Theologe einem Flüchtling beim Transport der Drogen geholfen und selbst mit Marihuana gehandelt hatte. Dabei habe es sich den Angaben zufolge um eine Gesamtmenge von mehr als zehn Kilogramm gehandelt. Wegen der Menge könne die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, hieß es weiter. Der Pfarrer hatte gestanden und konnte den Behörden mehrere andere Dealer nennen.

Wie der Pfarrer in die Drogenszene geriet

Der Geistliche war Berichten zufolge in die Drogenszene geraten, weil er einem arabischen Flüchtling helfen wollte. Dieser hatte demnach vorgegeben, seine Familie nach Deutschland nachholen zu wollen. Dafür hatte der Pfarrer ihm 12.000 Euro gegeben, doch habe ihm der Flüchtling die Summe nie zurückgezahlt. Er sei sich "betrogen" vorgekommen und wollte sein Geld zurückbekommen. So habe er den Flüchtling bei dessen Drogenkurierfahrten nach Leipzig begleitet. Später habe der Geistliche die Fahrten selbst durchgeführt, Marihuana verkauft und Geld eingetrieben. Schließlich entdeckten Polizisten bei einer Verkehrskontrolle ein Kilogramm Marihuana in seinem Auto.

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens hatte im Fall einer Verurteilung disziplinarische Konsequenzen gegen den Theologen angekündigt. Sie hatte gegen den Pfarrer bereits im Juni 2018 nach Bekanntwerden des Falls ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Für die Zeit des Prozesses wurde es aber ausgesetzt. Von seinen seelsorgerlichen Pflichten ist der Pfarrer entbunden. Zum Ende des Prozesses vor dem Landgericht entschuldigte er sich bei den Gemeindemitgliedern, die er als Pfarrer enttäuscht habe. (tmg/epd)