Christmetten müssen vorverlegt werden

Weihnachtslockdown in Italien – Gottesdienste bleiben erlaubt

Veröffentlicht am 19.12.2020 um 11:04 Uhr – Lesedauer: 

Rom ‐ Der Gottesdienstbesuch ist erlaubt, die Christmetten müssen aber früher stattfinden: Genau wie Deutschland fährt auch Italien über die Weihnachtstage und den Jahreswechsel das öffentliche Leben herunter – allerdings nicht durchgehend.

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Trotz sinkender Infektionsraten hat Italiens Regierung am Freitagabend für die Weihnachtstage einen Lockdown verhängt. Demnach sind vom 24. bis 27. Dezember nur dringend notwendige Besorgungen wie Lebensmittel- oder Apothekeneinkäufe und berufliche Tätigkeiten erlaubt. Eine Ausnahme ist der Besuch der Weihnachtsgottesdienste; wegen der Ausgangssperre ab 22.00 Uhr werden die Christmetten jedoch vorverlegt. In den Kirchen gelten aber weiter die bisherigen Hygiene- und Abstandsregeln.

Eine zweite Ausnahme ist pro Tag ein einmaliger Besuch jeweils zweier Personen bei Verwandten oder Freunden in der eigenen Kommune; Kinder unter 14 Jahren oder Personen mit Behinderung können zusätzlich mitgenommen werden. Wie Ministerpräsident Giuseppe Conte weiter bekanntgab, gelten diese Regeln auch für den 31. Dezember bis einschließlich 3. Januar sowie für den 5. und 6. Januar.

Auch "Befana" muss im reduzierten Rahmen gefeiert werden

Demnach sind zu Silvester Treffen außer Haus verboten. Das Fest Drei Könige am 6. Januar, in Italien volkstümlich auch "Befana" genannt, ist dort traditionell ein weiterer Festtag mit Besuchen und Weihnachtsgeschenken, weswegen auch an diesem Tag die Einschränkungen der sogenannten roten Zone gelten.

Mit den zwischenzeitlichen Lockerungen sowie der Erlaubnis begrenzter Verwandten- oder Freundesbesuche an den Feiertagen will Conte nach eigener Aussage die sozialen Härten etwas abfedern. Er setzte sich damit gegen Hardliner seines Kabinetts durch. Bis auf Bekleidungs-, Schuh- und Schmuckgeschäfte können auch andere Geschäfte öffnen, vorausgesetzt sie halten sich an übliche Hygiene- und Abstandsregeln.

Linktipp: Pro und Contra: In der Corona-Pandemie Weihnachtsgottesdienste feiern

Weihnachten ist neben Ostern das wichtigste christliche Fest. Auch für viele Kirchenferne ist der Besuch der Christmette Pflicht. Doch ist es unter den Corona-Bedingungen sinnvoll, sie mit den Gläubigen vor Ort zu feiern? Zwei katholisch.de-Redakteure kommen zu unterschiedlichen Antworten.

Bis zum 6. Januar ist es zudem untersagt, die eigene Kommune zu verlassen; ausgenommen sind Dörfer mit weniger als 5.000 Einwohnern. Wer bis zum 15. Januar aus dem Ausland nach Italien einreist, muss sich in 14-tägige Quarantäne begeben. Inwieweit Versammlungsverbote in Privatwohnungen eingehalten werden, wollen die Behörden nicht kontrollieren, da diese verfassungsrechtlich besonders geschützt sind. Gleichwohl appellierte die Regierung an die Menschen, die verschärften Regeln einzuhalten.

In den vergangenen Tagen waren die Infektionszahlen in Italien zwar gesunken, der durchschnittliche RT Wert liegt bei 0,86, und auch auf den Intensivstationen entspannt sich die Lage etwas. Die Regierung begründet die neuen Einschränkungen jedoch damit, dass das Virus weiter überall zirkuliere, wie die Lage in anderen Ländern zeige. An den Feiertagen, zu denen viele Menschen reisen, wolle man keine weiteren Risiken eingehen.

Bischöfe: Keine zusätzliche Einschränkung der Gottesdienste

Unterdessen haben sich die italienischen Bischöfe zu der Entscheidung geäußert. Der verschärfte Lockdown werde den Gottesdienstbesuch nicht zusätzlich einschränken, sagte die Bischofskonferenz am Samstag mit Blick auf die Maßnahmen. Allein die Christmette müsse so gelegt werden, dass sie mit der ab 22 Uhr geltenden Ausgangssperre vereinbar bleibt. Daneben gebe es aber den Vespergottesdienst am Heiligabend sowie die Weihnachtsmessen am frühen Morgen und tagsüber. Um mehr Gottesdienste anbieten zu können, hatte der Vatikan kürzlich gestattet, dass Priester an einem Wochenende bis zu vier Messen feiern dürfen.

Der Vaikan hatte der in Italien geltenden nächtlichen Ausgangssperre bereits Rechnung getragen. Die traditionelle Christmette mit dem Papst im Petersdom wird um zwei Stunden vorverlegt und beginnt bereits um 19:30 Uhr. Die Feier werde in einem "sehr eingeschränkten" Rahmen und unter Schutzbestimmungen stattfinden, hieß es vergangene Woche.

Auch in Deutschland sind während des Lockdowns Gottesdienste unter strengen Corona-Auflagen grundsätzlich erlaubt. Nach jetzigem Stand sollen in allen 27 deutschen (Erz-)Bistümern Weihnachtsgottesdienste stattfinden. In Bayern etwa ist aber das Abhalten von Christmetten wegen einer Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr nur vorzeitig möglich. Am Freitag hatte der Essener Bischof Franz Josef Overbeck verkündet, er stelle es den Gemeinden in seinem Bistum frei, auf öffentliche Gottesdienste zu verzichten: "Wenn die Verantwortlichen einer Pfarrei zu der Einschätzung kommen, dass die Feier von Präsenz-Gottesdiensten vor Ort nicht gefahrlos möglich ist, dann ist ein Verzicht geboten", so der Ruhrbischof. (mal/KNA)

19.12., 14:05 Uhr: ergänzt um die Reaktion der Italienischen Bischofskonferenz.