Nach Handgemenge: Strafbefehl gegen Priester
Gegen einen im Bistum Chur tätigen Priester wurde ein Strafbefehl erlassen. Bei dem Fall gehe es nicht um sexualisierte Gewalt, sondern um ein Handgemenge im Rahmen einer heftigen Diskussion zwischen dem Priester und einem Ratsmitglied, teilte die Diözese am Donnerstag mit. Der Priester habe Rechtsmittel gegen den Fall eingelegt. Zum Zeitpunkt der Beauftragung des Geistlichen Anfang 2023 hätten dem Bistum ein Strafregisterauszug ohne Einträge sowie eine Unbedenklichkeitserklärung des für den Priester zuständigen Oberen vorgelegen. Solange der Rekurs nicht entschieden sei, werde sich die Diözese nicht näher äußern.
Der Fall hat sich Medienberichten zufolge im Frühjahr 2022 abgespielt. Kurz darauf habe der Ordenspriester sich bei der Churer Kirchengemeinde beworben, bei der er seit Anfang 2023 tätig ist. Im selben Jahr sei die Anzeige gegen den Priester erstattet worden. Zum Zeitpunkt der Bewerbung habe das Bistum noch nichts von dem Konflikt gewusst, der sich außerhalb der Bistumsgrenzen abgespielt habe. Auch der Strafbefehl sei von einer Staatsanwaltschaft außerhalb des Bistumsgebiet erlassen worden. Ob die Unbedenklichkeitserklärung des Oberen, laut der sich der Priester stets tadellos verhalten habe, in Unkenntnis der Vorfälle oder bewusst falsch ausgestellt wurde, ist derzeit noch unklar.
Das Bistum kündigte an, im Austausch mit der zuständigen Kirchgemeinde aufgrund der neu eingetretenen Situation das weitere Vorgehen zu besprechen und festzulegen. Weder der Tatort noch die Gemeinde, in der der Priester derzeit eingesetzt wird, sind bekannt. (fxn)