Räuber des Borghorster Stiftskreuzes erhalten Haftstrafen

Urteil im Stiftskreuz-Prozess

Veröffentlicht am 13.10.2015 um 14:20 Uhr – Lesedauer: 
Justiz

Münster ‐ Im Verfahren um den Raub des Borghorster Stiftskreuzes hat das Landgericht Münster am Dienstag das Urteil gesprochen. Die drei aus Bremen stammenden Angeklagten erhielten mehrjährige Freiheitsstrafen. Das 2013 gestohlene Kreuz bleibt dagegen verschollen.

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Das kostbar verzierte und auch historisch wertvolle Stiftskreuz aus dem 11. Jahrhundert war am 29. Oktober 2013 aus der Nikomedes-Kirche in Steinfurt-Borghorst gestohlen worden. Es ist seither verschwunden. Das Bistum Münster hat für die Wiederbeschaffung eine Belohnung in Höhe von 50.000 Euro ausgelobt.

Das Kreuz gilt als herausragendes Zeugnis sakraler Kunst aus der Salierzeit und soll in Essen, wahrscheinlich in der Goldschmiedewerkstatt der Essener Äbtissin Theophanu, gefertigt worden sein. Es enthält in einem Bergkristallfläschchen 17 Reliquien und war auf zahlreichen Ausstellungen mittelalterlicher Kunst zu sehen, beispielsweise 2011 in "Schätze des Himmels" des British Museum in London. Besetzt ist es mit kostbaren Steinen, darunter einige antike Gemmen, feinem Filigran und getriebenen Reliefs. Der Richter sprach von einem Wert von mehreren Millionen Euro.

Bei dem Raub waren drei Männer mit einem Mercedes-Kombi mit Bremer Kennzeichen beobachtet und später von Zeugen auf Tankstellen-Videos wiedererkannt worden. Das Gericht stellte in der Urteilsbegründung fest, dass auf den Aufnahmen jeweils dieselben Männer zu sehen sind und das diese identisch mit denen in Zuge des Raubes beobachteten Personen sind. (bod/KNA)