Grundqualifizierung Kindertagespflege

Vor Ort



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Als Tagesmutter oder Tagesvater betreut man primär Kinder unter drei Jahren in den eigenen vier Wänden in einem familienähnlichen Setting. Eine Tagespflegeperson darf maximal fünf Kinder gleichzeitig betreuen. Daneben gibt es das Modell der Großtagespflege: zwei Tagespflegepersonen können maximal 8 Betreuungsverhältnisse eingehen, in Ausnahmefällen 10. Beide Modelle gibt es in unserem Landkreis. Den Rahmen, also an wie vielen Tagen und zu welcher Uhrzeit das Betreuungsangebot gilt, entscheiden die Tagespflegepersonen selbst. Sie sind freiberuflich tätig und werden von der Fachberatung im Jugendamt Ebersberg betreut. Tagesmütter- und väter bilden damit nicht nur eine wichtige Säule im Netzwerk der Kinderbetreuungseinrichtungen, sondern bieten aus pädagogischer und entwicklungspsychologischer Sicht im Rahmen einer Kleingruppe für Kinder von 0 - 3 Jahren auch ideale weil meist familienähnliche Bedingungen. Wer als Kindertagespflegeperson im Landkreis Ebersberg arbeiten möchte, muss eine Grundqualifizierung von 160 Unterrichtsstunden absolvieren. Zusätzlich ist der Besuch eines Kurses zur ersten Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern obligatorisch. In Kooperation mit dem Kreisjugendamt Ebersberg führt das Kreisbildungswerk Ebersberg Qualifizierungskurse für Kindertagespflegepersonen nach den Richtlinien des Curriculums des Deutschen Jugendinstituts und den gesetzlichen Vorgaben des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) durch. In der Grundqualifikation werden grundlegende Informationen über die vielfältigen Anforderungen und Aufgaben dieser verantwortungsvollen Tätigkeit vermittelt. Die Teilnehmer*innen erhalten einen Überblick über die steuer-/ rechtlichen, finanziellen und versicherungstechnischen Rahmenbedingungen. Die Tagespflege wird aus verschiedenen Perspektiven betrachtet - aus der Sicht der Tagesmutter, aus der Sicht der Kinder und der Eltern. Sie erwerben Basiswissen zu Gruppenbildung und Eingewöhnung. In der anschließenden Vertiefungsphase sind die zentralen Themen Entwicklung und Entwicklungsbegleitung von Kindern, der Bildungsauftrag in der Kindertagespflege, Kommunikation und Kooperation, Erziehungspartnerschaft mit den Eltern sowie die Arbeitsbedingungen der Tagespflegepersonen. Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung im Rahmen eines Kolloquiums erhalten die Teilnehmer*innen ein Zertifikat und eine Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt. Es besteht die Möglichkeit, das Zertifikat "Qualifizierte Kindertagespflegeperson" durch den Bundesverband für Kindertagespflege zu beantragen. Gesamtumfang der Qualifizierung: 160 Unterrichtseinheiten, überwiegend abends und an Wochenenden, außerdem zusätzlich ein 9-stündiger Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder. Voraussetzung für eine verbindliche Teilnahme sind ein Vorgespräch mit der Fachberatung Kindertagespflege im Jugendamt und der Erhalt einer schriftlichen Bestätigung. Für die Beantragung des Bundeszertifikats werden zusätzlich noch 20,- fällig. Start der neuen Qualifizierungsgruppe: 22.09.2023 Kursleitung und Ansprechpartnerin bei Fragen zur Ausbildung: Bernadette Althoff, Tel. 08092 / 850 79 16

Veranstaltungsort

Erzbistum München und Freising
Pfarrer-Bauer-Str. 5
85560 Ebersberg