SPD, FDP, Grüne und Linke wollen Werbeverbot kippen

Abtreibung: Debatte über Paragraf 219a geht weiter

Veröffentlicht am 17.01.2018 um 12:35 Uhr – Lesedauer: 
Lebensschutz

Berlin ‐ SPD, FDP, Grüne und Linke im Bundestag wollen das Werbeverbot für Abtreibungen kippen. Das ist das Ergebnis eines Treffens von Mitgliedern der vier Fraktionen. Nur die Union kämpft für den Erhalt.

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SPD, FDP, Grüne und Linke im Bundestag wollen "zeitnah" in ein parlamentarisches Verfahren über das Werbeverbot für Abtreibungen einsteigen. Das erklärte die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws am Donnerstag auf Anfrage in Berlin nach einem Treffen von Vertretern der vier Fraktionen. Diese wollen sich nach Schauws Angaben über einen gemeinsamen Vorschlag verständigen. Noch sei die Meinungsbildung nicht überall abgeschlossen.

Das Amtsgericht Gießen hatte im November vergangenen Jahres eine Ärztin wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Es berief sich dabei auf den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch. Dieser verbietet Ärzten das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus einem finanziellen Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Medizinern, die gegen das Gesetz verstoßen, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.

Union sieht keinen Handlungsbedarf

Nach dem Urteil hatte Schauws Vertreter aller Fraktionen mit Ausnahme der AfD eingeladen, um über eine mögliche Streichung oder Reform des Paragrafen zu sprechen. Unionsvertreter hatten an einem ersten Treffen im Dezember teilgenommen. Am heutigen Mittwoch war entgegen ursprünglichen Aussagen jedoch kein Vertreter dieser Fraktion dabei. In einem Interview der "tageszeitung" sagte die rechtspolitische Sprecherin der Unions-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), am Mittwoch, sie sehe aktuell keinen Handlungsbedarf beim Gesetzgeber. Die bestehenden Normen zum Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch seien eine ausgewogene Regelung, die den Schutz des ungeborenen Kindes in den Mittelpunkt stellt und zugleich die Selbstbestimmung der Mutter wahre, so Winkelmeier-Becker weiter.

Zugleich kritisierte sie, dass die aktuelle Diskussion vor allem von zwei Lagern erbittert geführt werde: den radikalen Abtreibungsgegnern, die der Sache nicht wirklich dienten, und denen, die am liebsten auch gleich den Paragrafen 218 mit abschaffen wollen. "Beide Seiten arbeiten zum Teil mit Reflexen und Scheinargumenten, die am Kern der Sache völlig vorbeigehen", so die CDU-Politikerin. Auch die Kirchen sind gegen eine Streichung des Paragrafen 219a. Es bestehe die große Sorge, dass mit einer möglichen Aufhebung des Werbeverbots das mühsam ausgehandelte Gesamtkonzept rund um Schwangerenberatung und Abtreibungsverbot infrage gestellt werden könnte, so der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Karl Jüsten. (stz/KNA)