AfD fragt Bundesregierung nach Kirchenasyl
Die AfD-Bundestagsfraktion hat eine Kleine Anfrage zum Kirchenasyl an die Bundesregierung gerichtet. Wie aus der am Mittwoch auf der Internetseite des Bundestags veröffentlichten Anfrage hervorgeht, will die Fraktion unter anderem wissen, in wie vielen Fällen und für wie viele Personen seit 1. Januar 2015 in Deutschland Kirchenasyl gewährt wurde. Außerdem fragt die AfD, wie viele Abschiebungen nach Kenntnis der Regierung durch das Kirchenasyl verhindert oder verzögert wurden.
Fraktion sieht "Sonderrolle" der Kirchen bei Asylfragen
Die Fraktion begründet ihre Anfrage mit einer "Sonderrolle", die den großen Kirchen als Fürsprecher für Asylbewerber faktisch zuerkannt werde und die durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bestätigt worden sei. Nach Auffassung der Fragesteller stellt das Kirchenasyl "eine Behinderung oder Verzögerung rechtsstaatlicher Verfahren dar".
Beim Kirchenasyl nehmen Kirchengemeinden oder Ordensgemeinschaften Asylbewerber auf, die von einer Abschiebung bedroht sind. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Fälle wegen der hohen Flüchtlingszahlen stark gestiegen. Nach Angaben der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche" gab es im März dieses Jahres 414 Fälle von Kirchenasyl, die 611 Personen betrafen – eine deutliche Steigerung gegenüber November 2017, als 350 Fälle mit 530 Personen registriert wurden. Ein Jahr zuvor gab es demnach sogar nur 308 Fälle mit 511 Personen.
Kirchenasyl als "Form des gewaltlosen zivilen Ungehorsams"
Rein rechtlich könnten die Behörden Flüchtlinge aus Gemeinderäumen und Kirchen holen lassen. Dennoch bezeichnen die Kirchen in Deutschland das Kirchenasyl als "Beitrag zum Erhalt des Rechtsfriedens und der Grundwerte unserer Gesellschaft". Eine im Sommer 2015 veröffentlichte Handreichung der katholischen Bischöfe spricht vom Kirchenasyl als letzter Möglichkeit ("ultima ratio") und mahnt zu einem sehr sorgfältigen Umgang mit diesem "kostbaren Gut". Es handle sich um eine "Form des gewaltlosen zivilen Ungehorsams".
2015 einigten sich die Kirchen und das BAMF auf eine neue Form der Zusammenarbeit bei Fällen von Kirchenasyl. Dabei sollen Kirchenvertreter die Möglichkeit bekommen, Einzelfälle erneut vom Bundesamt überprüfen zu lassen – im Idealfall, noch bevor die betroffenen Menschen ins Kirchenasyl aufgenommen werden. (stz)