Altenhilfe-Verband: Bezahlung in Pflege verbessern
Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) nimmt die Politik für eine bessere Ausbildung und Bezahlung in der Pflegebranche in die Pflicht. Der Fachverband warnte vor zu großen Kompromissen beim aktuell diskutierten Entwurf für ein Pflegeberufegesetz. "Das Gesetz sollte eine dreijährige, einheitliche Ausbildung für alle Pflegekräfte festschreiben und nicht eine Vielzahl von Abschlüssen, die von den Ausbildungsstätten praktisch nicht umsetzbar sind", sagte der VKAD-Vorsitzende Hanno Heil am Dienstag in Magdeburg.
Er sprach von einem "politischen Trauerspiel", dass der bestehende, bereits im März 2016 vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesentwurf nun noch einmal durch Intervention einzelner Politiker zulasten der Einheitlichkeit revidiert werden könnte. "Mir scheint auch, dass der Vorstoß nicht die Gegebenheiten in der Praxis im Blick hat: Kaum eine Schule kann es leisten, eine Pflegeschülerklasse zunächst zwei Jahre gemeinsam zu unterrichten und dann im dritten Ausbildungsjahr eine Vielzahl von Spezialisierungen anzubieten", so Heil. Mit dem Pflegeberufegesetz soll eine einheitliche Berufsausbildung geschaffen werden, die den Pflegeberuf qualitativ aufwerten und angesichts der vielen fehlenden Fachkräfte zukunftsfähig machen soll.
Schlechte Bezahlung und Versorgungsengpässe
Die VKAD-Vizevorsitzende Eva-Maria Güthoff rief die Politik auf, für eine angemessene Bezahlung der ambulanten Pflegedienste zu sorgen. "Seit Jahren klafft eine erhebliche Differenz zwischen den von den Krankenkassen angebotenen Vergütungen und den Personalkosten, die Anbieter von Häuslicher Krankenpflege aufgrund der tatsächlichen Tarifsteigerungen refinanzieren müssen", kritisierte Güthoff. Darunter leide auch die Pflegequalität.
Zudem sei die schlechte Bezahlung ein weiterer Faktor für den Rückgang ambulanter Pflegedienste: "Aufgrund von Personalengpässen werden immer häufiger Anfragen nach häuslicher Krankenpflege abgelehnt." Vor allem im ländlichen Raum komme es zunehmend zu Versorgungsengpässen. Bisher legen die Krankenkassen bei der Vergütung der Pflegedienste lediglich eine sogenannte Grundlohnsumme zugrunde, einen statistischen Mittelwert.
Heil und Güthoff äußerten sich beim alle zwei Jahre stattfindenden VKAD-Bundeskongress. Der Fachverband, dem insgesamt 1.200 Mitgliedseinrichtungen angehören, forderte zudem mit Blick auf die Bundestagswahl im September, dass künftig die medizinische Behandlungspflege in allen "Pflegesettings" aus der Krankenversicherung vergütet werden müsse und nicht länger aus der Pflegeversicherung. Diese 1996 zunächst als Übergangslösung gedachte Entscheidung des Gesetzgebers habe mittlerweile "dramatische finanzielle Folgen", da der Aufwand in der medizinischen Behandlungspflege seit Jahren steige. (KNA)