Angst vor Anzeigen: Gottesdienst-Livestreams gestoppt
Frage: Herr Hertl, das Erzbistum Freiburg hat angekündigt, wegen der neuen Datenschutzbestimmungen keine Livestreams mehr aus dem Freiburger Münster zu übertragen. Ist das wirklich nötig, oder ist das eine Überreaktion?
Hertl: Wir glauben nicht, dass es eine Überreaktion ist. Denn kein Experte konnte uns bis jetzt bestätigen, dass es datenschutzrechtskonform ist, einen Video-Livestream ohne explizite Zustimmung der Abgebildeten zu senden, wenn man kein journalistisches Medium ist. Und das sind wir als kirchliche Pressestelle nach herrschender Meinung nicht. Wir hätten deshalb nicht nur alle Mitwirkenden wie Zelebranten, Ministranten und Chormitglieder einzeln um ihr Einverständnis dafür bitten müssen, sie im Video zeigen zu dürfen. Und Minderjährige hätten wir gar nicht zeigen dürfen, weil bei ihnen die Erziehungsberechtigten die Erlaubnis nur aufgrund einzelner, bereits vorliegender Aufnahmen erteilen dürfen. Das Risiko wäre also gewesen, dass theoretisch hunderte Personen Anzeige gegen uns hätten erstatten können.
Frage: Ist das kirchliche Datenschutzgesetz (KDG) hier strenger als das staatliche? Das Bundesinnenministerium und verschiedene Landesdatenschutzbehörden haben vor kurzem betont, dass die Regeln für Bilder von öffentlichen Veranstaltungen auch nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) weitergelten.
Hertl: Ja, nach Lesart der Fachleute ist das KDG in vielen Punkten strenger als die DSGVO. Das betrifft vor allem die Schriftform bei der Zustimmung. Die evangelische Variante des Datenschutzgesetzes kennt übrigens eine explizite Ausnahme für Livestreams – hier bleiben sie erlaubt. Hauptproblem bleibt aber aus meiner Sicht, dass Paragraf 55 des KDG nur journalistisch-redaktionellen Medien Ausnahmen von den strengen Datenschutzpflichten einräumt, nicht aber Pressestellen und Öffentlichkeitsarbeitern.
Linktipp: Kirchlicher Datenschutz: Gut gemeint, schlecht umgesetzt
Die Verwirrung ist groß: Rechtsunsicherheit, mangelnde Informationen, lebensferne Auslegungen. Das neue kirchliche Datenschutz-Gesetz schadet dem eigentlichen Anliegen, kommentiert Felix Neumann.Frage: Wie stehen die kirchlichen Datenschutz-Aufsichtsbehörden dazu? Werden Sie von denen unterstützt, eine datenschutzkonforme Form der Gottesdienstübertragung zu ermöglichen?
Hertl: Wir merken, dass die kirchlichen Datenschutzbehörden zur Zeit enorm beansprucht werden. Für unsere spezifischen Fragen konnten sie uns bisher keine Lösungen vorschlagen.
Frage: Und haben Sie schon Ideen, wie es nun weitergehen kann? Die Gottesdienstübertragungen waren ja durchaus beliebt und für viele in der weitläufigen Erzdiözese oft die einzige Möglichkeit, häufiger im Münster zumindest am Bildschirm mitzufeiern.
Hertl: Ja, es tut uns auch wirklich sehr leid, dass wir nun Menschen enttäuschen müssen, die durch unsere Streamings mit uns im Freiburger Münster verbunden waren. Unsere Überlegungen gehen zur Zeit in die Richtung, dass wir die Übertragungen outsourcen und zum Beispiel durch unsere Kirchenzeitung "Konradsblatt" betreiben lassen. Diese Überlegungen stehen aber noch ganz am Anfang – wir müssen auch zugeben, dass wir die Relevanz des KDG für unsere praktische Arbeit lange unterschätzt haben. Das betrifft ja nicht nur die Video-Streamings, sondern auch andere Foto- und Videoaufnahmen.
Frage: Das haben anscheinend auch die Bischöfe unterschätzt, die das KDG beschlossen haben. Erzbischof Stephan Burger ist sowohl Betroffener wie Gesetzgeber. Was sagt er dazu, dass die Gottesdienste aus seiner Kathedralkirche nicht mehr von der eigenen Pressestelle gestreamt werden können?
Hertl: Für die Übertragungen aus dem Münster ist zunächst nicht der Erzbischof, sondern der Domprobst zuständig. Und für ihn ist natürlich wichtig, dass wir rechtskonform handeln und zuerst alle Bestimmungen des Datenschutzes einhalten müssen, bevor wir mit den Streamings weitermachen können.
Frage: Wird unter den Bischöfen über eine Revision des KDG gesprochen, zum Beispiel mit einer Erlaubnis für Livestreams wie im evangelischen Datenschutzgesetz?
Hertl: Hier kann ich nicht für die Bischöfe sprechen, aber ich wünsche es mir natürlich sehr und hoffe, dass die Verantwortlichen schnell erkennen, welche Änderungen notwendig und sinnvoll sind. Eine Revision ist ja meines Wissens ohnehin nach gewisser Zeit vorgesehen – sie müsste meiner Ansicht nach allerdings sehr bald erfolgen.