Warum Banken die Kirchenzugehörigkeit abfragen

Anonymisiert und verschlüsselt

Veröffentlicht am 01.07.2014 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Finanzen

Bonn ‐ In einem halben Jahr ändert sich das Verfahren zur Erhebung der Kirchensteuer. Katholisch.de erklärt, warum die Banken nun die Kirchenzugehörigkeit abfragen.

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Der eine fürchtet "eine Allianz von Altar, Thron und Wechseltisch". Der andere warnt vor gläsernen Bankkunden. Und der dritte beschwert sich, dass die Banken jetzt auch ein Glaubensbekenntnis verlangen. Auf Twitter und Facebook sorgte eine Information, die an Millionen Kunden von Kredithäusern und Versicherungen geht, für einige Aufregung.

Darin informierten die Kreditinstitute darüber, dass sie vom Gesetzgeber verpflichtet wurden, künftig einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit des Kunden zu erfragen. Damit soll das Verfahren erleichtert werden, um die Kirchensteuer, die im Zusammenhang mit Kapitalerträgen anfällt, direkt an den Fiskus abzuführen.

Keine neue Steuer

Die Kirchen haben wohl geahnt, dass es Ärger geben könnte. Ausdrücklich weist deshalb etwa die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) auf ihrer Homepage darauf hin: "Bei der Neuregelung handelt es sich nicht um eine neue Steuer, sondern lediglich um ein modernisiertes und automatisiertes Verfahren." Auch in der Vergangenheit hätten Kirchenmitglieder Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer zahlen müssen, da "Kapitalerträge als Teil des Einkommens kirchensteuerpflichtig sind". Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Kapitalertragssteuerbetrages. Und auch das Bundesfinanzministerium betont: "Die Kirchensteuererhebung wird für den Bereich der Kapitalerträge modernisiert und vereinfacht."

Als 2009 die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge eingeführt wurde, erließ der Gesetzgeber für die dabei anfallende Kirchensteuer eine Übergangsregelung. Die damals eingeführte Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge wird generell als Quellensteuer direkt bei der Bank abgezogen. Da die Banken aber nicht wussten, ob jemand kirchensteuerpflichtig ist, konnte dieser automatische Abzug für die Kirchen zunächst nicht in Kraft treten. Deshalb musste der Steuerpflichtige entweder sein Kreditinstitut informieren oder er musste entsprechende Angaben in seiner Steuererklärung machen.

Ab kommenden Januar soll sich das mit der neuen Regelung nun ändern. Dass die Banken künftig die Konfessionszugehörigkeit beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen, hat bei Datenschützern durchaus Stirnrunzeln ausgelöst. Allerdings erfolgt die Information den Angaben zufolge anonymisiert und verschlüsselt. Auch einige Banken-Vertreter hatten sich zunächst dagegen gewandt, die Kirchensteuerpflicht der Kunden zu überprüfen. Die Kreditinstitute dürften nicht zu Erfüllungsgehilfen für staatliche Aufgaben gemacht werden, hieß es unter Verweis auch auf die Kosten.

Wer mit der automatischen Abfrage nicht einverstanden ist, kann der elektronischen Weitergabe der Religionszugehörigkeit durch das Bundeszentralamt widersprechen. Ein entsprechendes Formular ist auf der Internetseite des Amtes abrufbar. In diesem Fall allerdings muss die Kirchensteuer auf die Kapitalertragssteuer weiter mit Hilfe der Steuererklärung abgeführt werden.

Von Christoph Arens (KNA, aktualisiert am 1. Juli 2014)

Das Wichtigste auf einen Blick

Worum geht es bei der Kirchensteuer auf Zinserträge? Seit 2009 werden auf sämtliche Kapitalerträge, die den Sparer-Pauschbetrag überschreiten, pauschal 25 Prozent Kapitalertragsteuer erhoben. Sie werden als sogenannte Quellensteuer direkt von der Bank abgeführt. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag in Höhe von derzeit 5,5 Prozent des Kapitalertragsteuerbetrags sowie eventuell Kirchensteuer, die je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent des Kapitalertragsteuerbetrags ausmacht. Was ändert sich 2015? Da die Banken nicht wussten, ob jemand kirchensteuerpflichtig ist, konnte bisher kein automatischer Abzug des Kirchensteueranteils erfolgen. Es galt deshalb seit 2009 eine Übergangsregelung, nach der der Steuerpflichtige wählen konnte, ob er sein Kreditinstitut informieren oder entsprechende Angaben in seiner Steuererklärung machen wollte. Diese Übergangslösung läuft jetzt aus. Wie gehen die Banken jetzt vor? Ab 2015 werden auch die kirchlichen Abgaben auf Zinserträge direkt von der Bank abgeführt. Bei der Neuregelung handelt es sich nicht um eine neue Steuer, sondern lediglich um ein modernisiertes und automatisiertes Verfahren. Deshalb bekommen Kunden in diesen Wochen Benachrichtigungen von ihren Geldinstituten. Sehen die Bankmitarbeiter, welcher Konfession der Kunde ist? Nein, denn die Information soll in einer verschlüsselten, sechsstelligen Kennziffer verborgen werden. Kann man sich gegen die Abfrage der Religionszugehörigkeit wehren? Wer nicht will, dass die Bank über seine Religionszugehörigkeit Bescheid weiß, kann sich einen Sperrvermerk eintragen lassen. Dies muss schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern erfolgen. In diesem Fall muss der Steuerzahler aber weiterhin eine Einkommensteuererklärung mit den Angaben zu Kapitalerträgen abgeben, damit die Kirchensteuer korrekt abgeführt wird. (KNA)