Dienstanweisung aufgrund von Neutralitätsgesetz

Berliner Lehrerin darf keine Kreuzkette tragen

Veröffentlicht am 07.04.2017 um 15:13 Uhr – Lesedauer: 
Eine Frau hält eine Kette mit einem Kreuzanhänger in der Hand.
Bild: © KNA
Pädagogik

Berlin ‐ Offenbar per Dienstansweisung wurde einer evangelischen Lehrerin in Berlin verboten, in der Schule eine Halskette mit einem Kreuz zu tragen. Grund ist ein umstrittenes Gesetz.

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Vom Berliner Neutralitätsgesetz sind nicht nur Trägerinnen muslimischer Kopftücher betroffen: Einer evangelischen Lehrerin an einer staatlichen Schule ist offenbar per Dienstanweisung das Tragen eines Kreuzes an einer Halskette verboten worden. Das bestätigte Konsistorialpräsident Jörg Antoine am Freitag bei der Synode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO). Das Neutralitätsgesetz untersagt unter anderem Lehrkräften das Tragen religiös motivierter Schmuckstücke und Kleidung.

Rat zu mehr Gelassenheit

Antoine sagte, nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu muslimisch motivierten Kopftüchern halte die EKBO das Neutralitätsgesetz für verfassungswidrig. Der EKBO-Chefjurist riet dem Land Berlin zu mehr Gelassenheit im Umgang mit religiösen Symbolen. Auch der Berliner Bischof Markus Dröge betonte: "Wir setzen uns für die Freiheit ein, ein Kreuz zu tragen." Dies sollte auch bei einer Novelle des Neutralitätsgesetzes berücksichtigt werden. (KNA)