Bischöfe reagieren auf Beschluss zur Intersexualität
Die Deutsche Bischofskonferenz hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Intersexualität als "nachvollziehbar" bewertet. Sprecher Matthias Kopp sagte am Mittwoch auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA): "Wenn bei einem Menschen eine eindeutige Zuordnung zu der binären Einteilung als Frau oder Mann nicht möglich ist, darf er nicht durch rechtliche Vorschriften oder gesellschaftliche Gewohnheiten dazu gezwungen werden, sich entgegen seinen eigenen Empfindungen einem Geschlecht zuzuordnen, das nicht zu ihm passt."
Zu den Naturbedingungen gehöre jedoch, dass im Regelfall "die Zugehörigkeit zu einem Geschlecht dem Menschen vorgegeben" sei, so der Sprecher weiter. Eine positive Zuordnung zu einem Geschlecht sei besser, als vollständig auf eine entsprechende Selbstaussage zu verzichten.
Laut dem am Mittwochmorgen veröffentlichten Beschluss aus Karlsruhe muss der Gesetzgeber im Geburtsregister über männlich und weiblich hinaus demnächst einen weiteren Geschlechtseintrag ermöglichen. Das entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe mit sieben gegen eine Richterstimme. Die Karlsruher Richter hatten auch die Möglichkeit in Aussicht gestellt, im Geburtenregister künftig generell auf Geschlechtseinträge zu verzichten.
Moraltheologe Lob-Hüdepohl begrüßt Entscheidung
Auf Lob stieß das Urteil beim Moraltheologen Andreas Lob-Hüdepohl: "Intersexuelle Personen verdienen als solche volle Anerkennung und Respekt", sagte das Mitglied des Deutschen Ethikrats am Mittwoch der Deutschen Welle. "Aus ethischer Sicht ist Intersexualität eine leiblich bedingte, außergewöhnliche Variante der gewöhnlichen Zweigeschlechtlichkeit menschlichen Lebens und seiner sexuellen Entwicklungspfade", erklärte Lob-Hüdepohl. (kim/KNA)