Bistum Eichstätt strukturiert Finanzverwaltung um
Das Bistum Eichstätt hat Umstrukturierungen in seiner Finanzverwaltung bekanntgegeben. Ziel sei eine "klare Trennung zwischen operativem Geschäft und Kontrollinstanzen", heißt es in einer Mitteilung vom Donnerstag. Bischof Gregor Maria Hanke habe dazu eine Reihe neuer Diözesangesetze erlassen. Durch sie solle zudem "die Diözesanverwaltung effizienter und transparenter gestaltet werden". Neben den Organen der Finanzverwaltung werde dabei auch die Ordinariatskonferenz umgebaut.
Ein erstes neues Diözesangesetz legt "die Organe der Vermögensverwaltung und deren Aufgaben" fest, hieß es vom Bistum. Demnach sei die Verwaltung des kirchlichen Vermögens grundsätzlich Aufgabe des Diözesanökonoms und der bischöflichen Finanzkammer. Diese müssen bei Entscheidung über Kauf und Verkauf von Finanzanlagen jedoch "externe professionelle Vermögensverwalter" hinzuziehen. "Eine eigene Handelstätigkeit der Diözese findet nur in dem vom Ökonomen mit Zustimmung des Diözesanvermögensverwaltungsrates ausdrücklich festgelegten Rahmen statt", zitierte die Diözese aus dem Gesetz.
Neue Bilanzvorschrift soll bereits für 2017 greifen
Zur besseren Kontrolle der Finanzverwaltung soll der Ökonom des Bistums "mindestens vierteljährlich, erforderlichenfalls auch unverzüglich" den Vermögensverwaltungsrat informieren. Darüber hinaus regelt laut der Diözese künftig ein weiteres Gesetz die Erstellung des jährlichen Finanzplans und des Jahresabschlusses nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften. Diese Regelungen sollen demnach erstmals für den Finanzplan 2019 beziehungsweise die Bilanz 2017 angewendet werden.
Im Februar hatte Hanke Strafanzeige gegen einen früheren Mitarbeiter seiner Finanzverwaltung gestellt. Dieser soll nach derzeitigen Erkenntnissen mit einem – ebenfalls angezeigten – Komplizen Investitionen in Höhe von insgesamt rund 60 Millionen Dollar (ca. 48 Mio. Euro) getätigt haben. Die hochriskanten Darlehen für Immobilienprojekte in den USA sollen rechtswidrig erfolgt sein und die Bistumskasse massiv gefährdet haben. Als wesentliches Problem des Finanzskandals wurde eine mangelhafte Aufsicht der Arbeit des Mitarbeiters identifiziert.
Neben den nun gefassten Beschlüssen zur Neuordnung der Finanzverwaltung gab das Bistum am Donnerstag auch eine Umstrukturierung der Ordinariatskonferenz bekannt. Ziel sei eine "klare Zuordnung und Abgrenzung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Funktionsträger". Dem zentralen Verwaltungsgremium gehören demnach künftig der Generalvikar, die Bischofsvikare, die Leiter der Hauptabteilungen sowie ein noch zu ernennender Ordinariatsdirektor an. Nicht mehr vertreten sind nach dem neuen Gesetz der Leiter des Kirchengerichts der Diözese sowie Domkapitulare ohne Leitungsfunktion. (kim)