Diözese Aachen stimmt Änderung der Friedhofssatzung zu

Bistum erlaubt Rentner gemeinsames Grab mit Dackel

Veröffentlicht am 13.05.2016 um 16:56 Uhr – Lesedauer: 
Friedhof

Aachen ‐ Der beste Freund des Menschen: Das Bistum Aachen hat einem 68-jährigen Rentner erlaubt, sich nach seinem Tod mit seinem Dackel ein Grab zu teilen. Allerdings erzwingt die Friedhofssatzung besondere Auflagen.

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Es handle sich hier aber um eine Einzelfallentscheidung, sagte ein Sprecher des Bistums. Die Bestattung samt "Grabbeigabe" finde nicht zeitgleich, sondern zeitlich versetzt statt - nach der Bestattung des Verstorbenen. "In diesem Sinne gibt es keine gemeinsame Bestattung", sagte der Sprecher weiter.

Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen dürfe es sich außerdem nur um die Asche von Haustieren handeln. Das Erzbistum Köln kündigte auf Nachfrage an, sich mit diesem speziellen Fall "Tiere als Grabbeigabe" befassen zu wollen. Der Rentner aus Grefrath will sich laut "Bild" das Grab mit seinem verstorbenen Dackel "Muck" teilen. Die Urne bewahrt er auf. (dpa)