Diözese Aachen stimmt Änderung der Friedhofssatzung zu
Bistum erlaubt Rentner gemeinsames Grab mit Dackel
Veröffentlicht am 13.05.2016 um 16:56 Uhr – Lesedauer:
Bild: ©
jakob wilden/Fotolia.com
Es handle sich hier aber um eine Einzelfallentscheidung, sagte ein Sprecher des Bistums. Die Bestattung samt "Grabbeigabe" finde nicht zeitgleich, sondern zeitlich versetzt statt - nach der Bestattung des Verstorbenen. "In diesem Sinne gibt es keine gemeinsame Bestattung", sagte der Sprecher weiter.
Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen dürfe es sich außerdem nur um die Asche von Haustieren handeln. Das Erzbistum Köln kündigte auf Nachfrage an, sich mit diesem speziellen Fall "Tiere als Grabbeigabe" befassen zu wollen. Der Rentner aus Grefrath will sich laut "Bild" das Grab mit seinem verstorbenen Dackel "Muck" teilen. Die Urne bewahrt er auf. (dpa)