Bundesrat entscheidet über Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik

Bundesrat sagt ja

Veröffentlicht am 01.02.2013 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Gentechnik

Bonn/Berlin ‐ Gentests an künstlich erzeugten Embryonen werden in Deutschland in Kürze möglich sein. Der Bundesrat stimmte am Freitag der Verordnung zu, die die Einzelheiten bei der Durchführung der sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID) regelt. Die Länderkammer verlangte aber, die Zahl der durchführenden Zentren zu beschränken.

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Sie soll sich künftig unter anderem am "öffentlichen Interesse" und am "Bedarf" orientieren. Nun muss das Kabinett der geänderten Verordnung nochmals zustimmen, dann kann sie in Kraft treten.

Keine Mehrheit für begrenzte Zahl an Ethikkommissionen

Die Forderung einiger Länder nach einer Begrenzung der Zahl der Ethikkommissionen und einer anderen Zusammensetzung der Gremien, die über die Zulassung zur PID befinden sollen, fand keine Mehrheit.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte dies im Vorfeld als nicht annehmbar gewertet. Bahr wies auch Forderungen nach einer psychosozialen Beratung zurück. Auch diese Forderung fand in der Länderkammer keine Mehrheit.

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Video: © Steffi Schmitz

Diözesan-Caritasdirektor Dr. Frank Johannes Hensel und Silvia Florian von der Schwangerschaftsberatung "esperanza" zum Thema Praena Test.

Untersuchung auf Erbkrankheiten

Bahr bezeichnete die Verordnung als "vernünftigen Kompromiss". Er betonte, dass es bei der PID nur um wenige Paare gehe. Die Vorgaben bewegten sich im "engen Spielraum", den das Gesetz vorschreibe. Nach seinen Worten wird die Zahl der PID-Zentren ohnehin durch die hohen Qualitätsanforderungen begrenzt.

Der Bundestag hatte die PID 2011 im Grundsatz verboten, aber für Paare zugelassen, die eine Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt rechnen müssen. Die PID ist umstritten, weil bei ihr die im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor der Verpflanzung in den Mutterleib auf Erbkrankheiten untersucht und gegebenenfalls vernichtet werden.

Katholische Kirche lehnt PID ab

Die vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Rechtsverordnung, die Einzelheiten des Gesetzes regelt, war auch bei den Kirchen sowie mehreren Parlamentariern und dem Deutschen Ethikrat auf heftige Kritik gestoßen. Insbesondere die katholische Kirche lehnt die PID generell ab, da dabei Embryonen getötet werden und die Gefahr der Selektion besteht.

Bei der Zusammensetzung der Ethikkommissionen bleibt es nun bei der Vorgabe des Gesundheitsministeriums: Ihr sollen vier Mediziner, ein Ethiker oder Theologe, Vertreter der Patientenverbände und Behindertenverbände angehören. Zwar könnten die Mediziner nicht alleine entscheiden, es bleibe aber eine medizinische Entscheidung, betonte Bahr. Einige Bundesländer hatten bei der Zusammensetzung ein Übergewicht der Fachrichtung Medizin vermeiden und die Zahl der Gremien auf maximal eines pro Bundesland begrenzen wollen. Nach Bahrs Worten hätte der Vorschlag zu unterschiedlichen Besetzungen der Gremien geführt und damit einen Kommissions-Tourismus gefördert. (KNA)

Diskussion auf Facebook

Sollte die PID erlaubt werden oder nicht? Diese Frage haben wir unseren Usern auf Facebook gestellt. Die Mehrheit der Beiträge ist klar gegen die PID und begründet dies unter anderem aus dem christlichen Glauben heraus. Es gibt aber andere Meinungen, nach denen ein Verbot der PID die Entscheidungsfreiheit der Menschen unzulässig eingeschränkt hätte. Diskutieren Sie mit!

Stichwort: Präimplantationsdiagnostik

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist eine vorgeburtliche Untersuchungsmethode. Dabei werden im Rahmen der Reagenzglas-Befruchtung, der sogenannten In-vitro-Fertilisation, befruchtete Eizellen außerhalb des Mutterleibs auf genetische Fehler untersucht und geschädigte Embryonen möglicherweise vernichtet. Das erste im Reagenzglas gezeugte Kind, das einer solchen Diagnose unterzogen wurde, kam 1990 in den USA zur Welt. In den Mitgliedstaaten der EU ist die Rechtslage sehr unterschiedlich. In Deutschland galt die PID bis zum Sommer 2010 nach gängiger Rechtsinterpretation als verboten. Anfang Juli 2010 entschied jedoch der Bundesgerichtshof, dass Gentests an Embryonen unter bestimmten Voraussetzungen nicht dem Embryonenschutzgesetz widersprechen und damit nicht verboten sind. Im Sommer 2011 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das eine begrenzte Zulassung der PID ermöglicht. Danach ist die Methode in Fällen zulässig, "in denen ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist". (KNA)