Richter urteilen im Streit der Stadt Worms mit Verdi

Bundesverwaltungsgericht stärkt Sonntagsschutz

Veröffentlicht am 17.05.2017 um 16:50 Uhr – Lesedauer: 
Justiz

Leipzig ‐ Shoppinglust der Kunden oder Geschäftstüchtigkeit der Ladenbesitzer? Solche Begründungen reichen laut dem Gericht nicht aus, sonntags die Geschäfte zu öffnen. Es braucht triftigere Gründe.

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Das Gericht erklärte damit eine Rechtsverordnung der Stadt Worms für ungültig, wonach am 29. Dezember 2013 sämtliche Verkaufsstellen im Gemeindegebiet von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein durften. In dem Rechtsstreit zwischen Verdi und der Stadt Worms vertrat die Gewerkschaft in der Normenkontrollklage die Ansicht, dass das Ladenöffnungsgesetz von Rheinland-Pfalz verfassungswidrig sei, weil es eine "sachgrundlose Öffnung" von Verkaufsstellen an Sonntagen zulasse und damit gegen den grundgesetzlich festgeschriebenen Sonntagsschutz verstoße.

Die Leipziger Richter stellten in ihrer Entscheidung jedoch die rheinland-pfälzische Rechtslage nicht infrage. Vielmehr erklärten sie, die Freigabe der Stadt Worms sei rechtswidrig, weil das Ladenöffnungsgesetz des Landes "sie bei der gebotenen grundgesetzkonformen Auslegung nicht rechtfertigt". Der vorsitzende Richter des achten Senats, Josef Christ, betonte überdies bereits in der Verhandlung: "Nicht jedes über Umsatz und Erwerb hinausgehende Interesse rechtfertigt jede Ladenöffnung." Zugleich unterstrich er, dass je umfangreicher die Freigaben für Ladenöffnungen seien und damit öffentlich sichtbar, "desto gewichtiger muss der Sachgrund, das Gemeinwohl-Erfordernis, dafür sein".

Die Gewerkschaft Verdi und die katholische Arbeitnhemner-Bewegung (KAB) begrüßten das Urteil. Es bedeute "eine Ohrfeige für das rheinland-pfälzische Verwaltungsgericht sowie für die Stadt Worms, die glaubt, ohne Sachgrund Genehmigungen für Sonntagsöffnungen aussprechen zu können", erklärte der KAB-Experte für Sonntagsschutz, Hannes Kreller. Verdi betonte, das Urteil mache deutlich, dass "alle Bestrebungen, die Voraussetzungen für Sonntagsöffnungen in den Landesgesetzen weiter zu lockern, durch den verfassungsrechtlichen Sonntagsschutz ins Leere laufen".

Bestätigung einer früheren Entscheidung

Schon in einem früheren Urteil hatte das Bundesverwaltungsgericht 2015 entschieden, dass die Ladenöffnung am Sonntag immer in "engem räumlichen Bezug zu einem konkreten Marktgeschehen stehen muss". Auf Initiative von Verdi gab es in den vergangenen Jahren teils mit Unterstützung von kirchlichen Organisationen rund 110 Verfahren gegen kommunale Genehmigungen für verkaufsoffene Sonntage, darunter aus Sicht der Gewerkschaft die allermeisten mit Erfolg. (KNA)

18.05.2017, 09.33 Uhr: ergänzt um Stellungnahme der KAB

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