CDU-Präsidiumsmitglied fordert Burka-Verbot
CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn hat mehr Integrationsbereitschaft von Flüchtlingen verlangt und eine schärfere Gangart bei Verweigerung gefordert. "Jedem, der sich auf den Weg nach Deutschland macht, muss klar sein, dass sein Leben hier ganz anders aussehen wird als in der Heimat", sagte er der Zeitung "Die Welt" (Samstag). "Er sollte es sich genauer überlegen, ob er wirklich in diese westliche Kultur hier will."
Spahn verlangte weniger Toleranz bei Integrationsverweigerung: "Wer seine Tochter nicht zum Unterricht lässt, muss in Zukunft erleben, dass das Mädchen dann von staatlichen Stellen zu Hause abgeholt und zur Schule gebracht wird." Auch der Vorschlag, Eltern Hartz-IV-Leistungen zu kürzen, wenn ihre Kinder ständig in der Schule fehlen, gehöre wieder auf den Tisch. "Da waren wir in der Vergangenheit nicht konsequent genug. Diese falsch verstandene Toleranz war übrigens immer zum Schaden für die Kinder."
„Ich will in diesem Land keiner Burka begegnen müssen. In diesem Sinne bin ich burkaphob.“
Spahn forderte auch ein Verbot der Vollverschleierung von Frauen. "Ein Verbot der Vollverschleierung, also von Nikab und Burka, ist überfällig, auch als Signal in die Welt", sagte er. "Ich will in diesem Land keiner Burka begegnen müssen. In diesem Sinne bin ich burkaphob." Bei Ikea kämen ihm heute Frauen in Vollverschleierung entgegen, klagte Spahn. "Das ist eine gesellschaftliche Veränderung, die ich nicht will. Unsere Offenheit für andere Kulturen droht in solchen Fällen zum Rückfall in alte verklemmte Spießigkeit zu führen. Ich will aber kein verklemmtes Deutschland."
Verbot verstößt gegen Religionsfreiheit
Rechtlich ist die Forderung nach Burka-Verbot schwer umzusetzen. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages von 2014 kommt zu dem Schluss, dass ein Verbot der freiwilligen Vollverschleierung muslimischer Frauen gegen die in Artikel 4 des Grundgesetzes garantierte Religionsfreiheit verstoßen würde. Nur wenn eine Frau zum Tragen der Burka oder eines Nikab gezwungen werde, etwa zur öffentlichen Demonstration der Ungleichheit von Mann und Frau, entfalle der Schutz der Religionsfreiheit. Ein Verbot der erzwungenen Vollverschleierung wäre somit möglich. Problematisch wäre in der Praxis aber die Abgrenzung zwischen Freiwilligkeit und Zwang.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe in einer Entscheidung vom Juli 2014 ausgeführt, dass eine Burka zwar von vielen Betrachtern als befremdlich wahrgenommen werde. "Sie sei aber mit ihrer Andersartigkeit der Ausdruck einer kulturellen Identität, die zum Pluralismus beitrage, welcher der demokratischen Gesellschaft eigen sei", zitieren die Autoren des Gutachtens aus dem Urteil. Es gebe auch keine Hinweise darauf, dass Frauen, die sich ganz verschleierten, damit eine Form von Verachtung gegenüber denen zum Ausdruck bringen wollten, denen sie begegnen, oder sonst die Menschenwürde anderer verletzen wollten. (dpa)
17.25 Uhr: Ergänzt um rechtliche Einordnung.
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