Entkriminalisierung in drei Sonderfällen

Chile lockert Abtreibungsverbot

Veröffentlicht am 03.08.2017 um 14:38 Uhr – Lesedauer: 
Abtreibung

Santiago de Chile ‐ Bislang waren Abtreibungen in Chile verboten und wurden mit Gefängnis bestraft. Nun lockert das südamerikanische Land das Verbot. In drei Sonderfällen sollen Abtreibungen entkriminalisiert werden.

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Chile, das bisher eines der strengsten Abtreibungsgesetze der Welt hat, legalisiert Schwangerschaftsbrüche in bestimmten Fällen. Das chilenische Parlament nahm eine entsprechende Lockerung des Abtreibungsgesetzes an. Beide Kongresskammern stimmten am Mittwoch (Ortszeit) mehrheitlich für eine Gesetzesvorlage, nach der Abtreibungen in drei Sonderfällen entkriminalisiert werden: bei Lebensgefahr für die Mutter, keiner Überlebenschance für das Baby und Vergewaltigung.

Die Vorlage war vor über zwei Jahren von der sozialdemokratischen Präsidentin Michelle Bachelet im Parlament eingereicht worden. Im Januar hatte der Senat die Lockerung mit einer knappen Mehrheit grundsätzlich gebilligt.  

Die konservative Opposition hat noch am Mittwoch vor dem Verfassungsgerichtshof Klage gegen das neue Gesetz erhoben. Die aktuelle Gesetzgebung stammt noch aus den letzten Monaten der Pinochet-Diktatur (1973-1990) und gilt als eine der restriktivsten der Welt. Damals wurde ein Gesetzesartikel gestrichen, der Abtreibungen nach Vergewaltigungen und aus medizinischen Gründen zuließ. Seitdem wurden Abtreibungen mit Gefängnis bestraft. (luk/dpa)

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