Das Kreuz in der Diskussion
Indes hält die Debatte an. Widerspruch erntet der Sozialdemokrat vor allem aus kirchlichen Kreisen und vom politischen Gegner. Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken Alois Glück sprach in einer deutlichen Stellungnahme von einem "Angriff auf Kreuze im öffentlichen Raum". Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick verwies auf die "Europäische Verfassung" nach der die EU prägenden Werte erhalten werden sollen. "Dazu gehören auch Kreuze", so Schick.
Auch in der SPD wird Schulz kritisiert, wenn auch zurückhaltend. Der frühere bayerische SPD-Fraktionsvorsitzende Franz Maget verweist wie Schick auf den EU-Vertrag und die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten. "Ich kann mir bayerische Gipfel nur mit einem Kreuz vorstellen", sagte er gegenüber den Münchner Kirchennachrichten .
"Gewachsenes Verhältnis von Kirche und Staat"
Tenor der Kritik ist die Bedeutung des Christentums und des Kreuzes für die Geschichte und die Werte Europas, die, so Schick, auch für Nichtchristen relevant seien, während das gewachsene Verhältnis von Kirche und Staat Teil der europäischen und besonders der deutschen Rechtsordnung seien. Darauf hebt ZdK-Präsident Glück ab: "Die Forderung von Martin Schulz verstößt gegen unsere Rechtsordnung und missachtet das in Deutschland gewachsene Verhältnis von Religion und Staat."
Wesentlich geprägt wurde die deutsche Rechtsordnung hinsichtlich der Frage nach Kreuzen in öffentlichen Einrichtungen 1995 durch das Bundesverfassungsgericht. Im damals kontrovers debattierten sogenannten "Kruzifix-Beschluss" gab das höchste deutsche Gericht einer Gruppe von Klägern recht, die die Religionsfreiheit ihrer Kinder durch Kreuze in Klassenräumen bedroht sahen.
"Die Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, verstößt gegen Art. 4 Abs. 1 GG" urteilten die Karlsruher Richter und verpflichteten staatliches Handeln auf drei Neutralitätsprinzipien:
Der Staat habe sich zurückzuhalten und nicht selbst eine weltanschauliche Position zu beziehen, er habe das Nebeneinander verschiedener Religionen zu dulden und zu fördern, er dürfe aber auch nicht seinen Beamten jede religiöse Betätigung untersagen. Das Bundesverfassungsgericht interpretierte das Kreuz als vor allem religiöses und nicht bloß kulturelles Symbol. In der Öffentlichkeit führt der Kruzifix-Beschluss zu erhitzten Debatten und Demonstrationen, in der Praxis hatte es kaum Relevanz. Vor allem in Bayern wurde das Gesetz nicht umgesetzt.
Nur ein Wahlkampfmanöver?
Sven Speer setzt sich als Vorsitzender des "Forums Offene Religionspolitik" für den gleichen Zugang von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zum öffentlichen Raum ein. Er sieht den Vorstoß von Schulz kritisch: "Schulz zettelt diese Debatte zu einem Unzeitpunkt an. Es gibt gar keinen Grund, das jetzt und vor allem auf EU-Ebene zu regeln." Speer hält den Vorstoß von Schulz eher für ein Wahlkampfmanöver, die Zuständigkeit liege ohnehin nicht bei der EU, sondern auf Ebene der Mitgliedsstaaten.
Zuletzt hatte dies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechtsfragen so entschieden, der es in letzter Instanz 2011 für zulässig hielt, dass in italienischen Klassenzimmern Kreuze hängen. Die Mitgliedsstaaten hätten das Recht, hier eigenständige Regelungen zu treffen. Bei wem Schulz mit seiner Position punkten wollte, ist für Speer unklar. "Solche Töne können zwar bei einigen west- und osteuropäischen sozialdemokratischen und sozialistischen Parteien auf fruchtbaren Boden fallen. In Deutschland gibt es diese laizistische Tendenz in der Sozialdemokratie eher nicht", erläutert Speer und verweist auf den Arbeitskreis Laizisten in der SPD, der parteiintern sehr am Rande stehe und keine Unterstützung durch die Parteiführung erfahre.
„Das Kreuz wird als kulturelles Symbol gesehen.“
Dennoch sieht Speer Handlungsbedarf in Deutschland. Er verweist auf eine unterschiedliche Behandlung der Symbole verschieder Religionen: "Das Kreuz wird als kulturelles Symbol gesehen, das auf die Werte des Abendlandes verweist. Damit soll es kein Problem mit der Religionsfreiheit geben." Im Gegensatz dazu würde das Kopftuch gläubiger Muslime als politisches Symbol gedeutet und werde deshalb nicht bei Beamtinnen zugelassen. "Und damit soll dieses Verbot auch wieder kein Problem für die Religionsfreiheit sein", kritisiert Speer die Rechtspraxis in Deutschland.
Weihbischof Losinger: Wir brauchen das Kreuz in den Schulen
In einem Gastbeitrag bei Radio Vatikan plädiert der Augsburger Weihbischof Anton Losinger für Kreuze in staatlichen Einrichtungen: "Wir brauchen das Kreuz in den Schulen. Denn vor allem junge Menschen suchen heute Orientierung und Halt! Wo sie keine Antworten bekommen, entsteht geistige Not." Sven Speer kann mit dieser Begründung nichts anfangen: "Ein Kreuz an der Wand stiftet keine Orientiertung, es kommt darauf an, welche Werte Lehrer vorleben." Er argumentiert auf der Linie des Bundesverfassungsgerichts: Neutralität des Staates, aber jeder einzelne soll seiner Religion frei Ausdruck verleihen dürfen.
Martin Schulz' Parteifreund, der bekennende Katholik Franz Maget, sieht das im Gespräch mit den Münchner Kirchennachrichten ähnlich: "Mir wäre viel wichtiger, dass wir Christen unseren Glauben aus Überzeugung leben und zeigen. Damit können wir Menschen gewinnen. Die christlichen Symbole sind aus meiner Sicht nicht ausschlaggebend." Martin Schulz hat gegenüber der "Welt" indes seine Aussage deutlich abgeschwächt, er wolle Kreuze nicht aus dem öffentlichen Raum verbannen. "Kreuze sind ein Teil unseres Erbes, über das ich mich bei jedem Spaziergang freue", zitiert ihn die Zeitung .
Von Felix Neumann