"Das Leben hat Vorrang erhalten"
Das Leben habe damit eindeutig Vorrang erhalten, so Fürst. Nur wenn organisierte Beihilfe zum Suizid unter Strafe gestellt werde, könne Freiheit und Würde in der letzten Lebensphase umfassend gesichert werden. "Wir werden uns als Kirchen weiterhin für eine Kultur der Hilfe im Sterben einsetzen und entsprechende Hilfen anbieten", sagte der Bischof. In der heutigen Entscheidung sehe er aber gleichzeitig die Aufforderung, "alles Mögliche zu tun, um den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung systematisch weiterzuentwickeln".
"Als Christen ist uns der Schutz des Lebens gerade ganz am Anfang und am Ende, das heißt in den besonders verletzlichen Phasen, ein besonderes Anliegen", erklärte auch der Trierer Bischof Stephan Ackermann. Deshalb sei er dankbar für den Parlamentsbeschluss, in welcher er einen ethischen Gewinn sehe: "Sie bedeutet keine Einschränkung der Freiheit und Selbstbestimmtheit des einzelnen Patienten", so Ackermann. Die neue Rechtslage gebe den Patienten vielmehr die Sicherheit, dass die Ärzte bis zum Schluss an ihrer Seite seien und alles täten, um mögliche Schmerzen zu lindern.
Gemeinsame Erklärung von DBK, ZdK und EKD
In einer gemeinsamen Erklärung begrüßten auch die Deutschen Bischofskonferenz (DBK), das Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) die Entscheidung. Es sei "ein starkes Zeichen für den Lebensschutz und damit für die Zukunft unserer Gesellschaft und ihren Zusammenhalt". Das Gesetz schütze schwerkranke und ältere Menschen vor einem zunehmenden sozialen Druck, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden. "Wir danken allen, die in Politik, Zivilgesellschaft, Kirchen und Religionsgemeinschaften an dieser für unser Land guten Entscheidung mitgewirkt haben", heißt es in der Erklärung.
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"Der verabschiedete Gesetzentwurf zur Sterbehilfe ist ein wichtiges Signal für Sterbende und ihre Angehörigen", sagte Caritas-Präsident Peter Neher. Denn Sterben in Würde bedeute nicht, den Zeitpunkt des Todes selbst zu bestimmen, sondern die Art und Weise des Sterbens würdevoll zu gestalten. Menschen, die im Sterben lägen, bräuchten eine gute palliative Pflege, schmerzlindernde Behandlung und seelsorgliche Begleitung. "Kranke und alte Menschen fürchten sich oft davor, Angehörigen und der Gesellschaft zur Last zu fallen", so der Caritas-Präsident. Das Verbot der Sterbehilfe als Geschäftsmodell setze deshalb das richtige Zeichen. "Auch sterbenskranke Menschen haben ihren Platz inmitten unserer Gesellschaft."
Ein klares Zeichen für den Schutz und die Würde des Lebens
Auch die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) zeigt sich erleichtert über den heutigen Beschluss des Deutschen Bundestages. "Wir hätten es besorgniserregend gefunden, wenn Sterbehilfevereine und Einzelpersonen unter dem Deckmantel der Selbstbestimmung weiterhin ungehindert Suizidbeihilfe anbieten dürften", so die kfd-Vorsitzende Maria Theresia Opladen. Mit dem Verbot hätten die Abgeordneten mehrheitlich ein klares Zeichen für den Schutz und die Würde des Lebens bis zuletzt gesetzt.
Der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) dankte den Abgeordneten "für die intensiven Beratungen über würdiges Sterben und die Begleitung jener Menschen, die aus Verzweiflung ihrem Leben ein Ende setzen möchten". Eine humane Gesellschaft müsse Menschen in solch schwierigen Lebenssituationen andere Angebote unterbreiten als die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid, sagte Präsidentin Maria Flachsbarth. Dazu zähle "eine verstärkte Aufklärung über bestehende rechtliche Möglichkeiten zur Begleitung Schwerstkranker und Sterbender". Damit seien laut Flachsbarth vor allem Informationen über die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht oder die passive Sterbehilfe gemeint.
Linktipp: Organisierte Beihilfe verboten
Organisierte Beihilfe zum Suizid ist künftig verboten. Der Bundestag beschloss am Freitag mit Mehrheit einen entsprechenden Gesetzentwurf, der von einer Abgeordnetengruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) vorgelegt worden war. In der Dritten Lesung setzte er sich mit 360 Ja-Stimmen bei 233 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen durch.Der Familienbund der Katholiken freut sich ebenfalls darüber, dass der Entwurf der Abgeordneten Brand und Griese die Mehrheit der Stimmen bekommen hat. "Angebote einer organisierten, auf Wiederholung angelegten Suizidbeihilfe sind keine Freiheitserweiterung, sondern eine Gefahr für das Leben und die Freiheit der Patienten", erklärte Präsident Stefan Becker. Die intensive gesellschaftliche Debatte über die Sterbehilfe habe darüber hinaus zu einer notwendigen Enttabuisierung des Themas Tod beigetragen. Nur so könnten "Familien als die engsten Begleiter von Sterbenden ihre Rolle als tragende Säule einer sorgenden Gesellschaft erfüllen".
Der Geschäftsführer der Malteser Deutschland, Franz Graf von Harnoncourt, ist sich sicher, dass der Bundestag ein "Gesetz zur Stärkung des Lebens" verabschiedet hat. Mit der Entscheidung werde verhindert, dass "organisierte Sterbehilfevereine den Suizid als ein normales Angebot etablieren". Stattdessen sei der schnelle Ausbau von Hospiz- und Palliativangeboten der richtige Weg.