Rechtliche Lösung für Übertragung aus dem Münster gefunden

Datenschutz: Freiburg streamt wieder Gottesdienste

Veröffentlicht am 03.08.2018 um 11:25 Uhr – Lesedauer: 
Gottesdienste

Freiburg ‐ Auch wer nicht nach Freiburg kommt, kann künftig wieder Gottesdienste im Münster mitfeiern: Die Erzdiözese hat eine Lösung gefunden, wie sie rechtssicher und datenschutzkonform aus ihrer Kathedrale senden kann.

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Das Erzbistum Freiburg überträgt wieder Gottesdienste aus dem Freiburger Münster ins Internet, nachdem es im Mai die Livestreams aus Datenschutzbedenken ausgesetzt hatte. Am Donnerstag teilte die Erzdiözese mit, dass sie eine rechtssichere Lösung gefunden habe, die sowohl dem Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) entspreche und gleichzeitig ohne großen Verwaltungsaufwand umgesetzt werden könne.

Künftig werden die Gottesdienstbesucher über die Übertragung informiert und haben die Möglichkeit, den Gottesdienst von den Seitenschiffen und den hinteren Bänken aus mitzufeiern, die von den Kameras nicht erfasst werden.

"Kirchliches Interesse" statt Einwilligung aller Beteiligten

Ursprünglich waren die Verantwortlichen davon ausgegangen, dass für eine Übertragung die schriftliche Einwilligung aller abgebildeten Personen erforderlich war. Gegenüber katholisch.de erläutert der Sprecher des Erzbistums, Michael Hertl, dass man nach eingehender juristischer Beratung zu dem Ergebnis gekommen sei, dass der gesetzliche Erlaubnistatbestand des "kirchlichen Interesses" vorliege, da die Übertragung von Gottesdiensten Teil des kirchlichen Verkündigungsdienstes sei. "Da viele Übertragungen aus dem Münster von den Medien ebenfalls zur Berichterstattung genutzt werden, ist es unserer Auffassung nach nicht einsichtig, dass zum Beispiel ein Fernsehteam Aufnahmen zeigen darf, die wir selbst nicht zeigen dürfen", so Hertl weiter.

Bei der Abwägung, ob die Streams zulässig sind, hat die Erzdiözese die Kriterien des Kunsturheberrechts angewendet. Dieses Gesetz erlaubt unter anderem die Abbildung von Menschen ohne deren Einwilligung, wenn sie Teil einer öffentlichen Veranstaltung oder bloßes Beiwerk der Aufnahme sind. Ob diese Kriterien auch nach dem neuen Datenschutzrecht anwendbar sind, war ursprünglich umstritten. Im Juli hatte die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass sie die Anwendung im Bereich des KDG für zulässig hält.

Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten braucht es entweder eine Einwilligung oder eine andere Rechtsgrundlage. Dazu gehören neben gesetzlichen Grundlagen und Verträgen im Bereich des KDG auch "kirchliches Interesse". Seit dem 24. Mai 2018 gilt das neue kirchliche Datenschutzgesetz, das in weiten Teilen wortgleich mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ist, die einen Tag später in Kraft trat.

Der erste Gottesdienst, der wieder live übertragen wird, ist das Pontifikalamt am Mariä Himmelfahrt, dem Patrozinium des Münsters Unserer lieben Frau. Die Messe mit Erzbischof Stephan Burger wird ab 10 Uhr auf der Webseite des Bistums und der Freiburger Kirchenzeitung Konradsblatt übertragen. (fxn)

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