Burg war von Nationalsozialisten enteignet worden

Deutscher Orden erhält Ritterburg nicht zurück

Veröffentlicht am 30.03.2017 um 15:10 Uhr – Lesedauer: 
Deutscher Orden

Prag ‐ In Tschechien muss enteignetes Kircheneigentum an die vormaligen Besitzer zurückgegeben werden - jedoch nur, wenn es in der kommunistischen Zeit konfisziert wurde. Ein Nachteil für den Deutschen Orden.

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Der Deutsche Orden erhält die mittelalterliche Burg Bouzov in Tschechien nicht zurück. Das Landgericht in Olmütz (Olomouc) lehnte die Berufung der Ordensgemeinschaft ab, wie die Agentur CTK am Donnerstag berichtete. Die Burg, die als Kulisse für bekannte Märchenfilme wie "Die schöne Arabella und der Zauberer" diente, war von 1689 bis 1938 im Besitz des Deutschritterordens gewesen.

Die deutschen NS-Besatzer hatten die Burg nach der Annexion des Sudetenlandes 1938 konfisziert. Nach dem Krieg übernahm die Tschechoslowakei das Objekt. Zwar beschloss Tschechien vor fünf Jahren, das durch die Kommunisten enteignete Kircheneigentum an die ursprünglichen Besitzer zurückzugeben. Wie das Gericht betonte, sind aber Enteignungen nach den Benes-Dekreten zur Vertreibung der Sudetendeutschen ausgenommen. Stichtag für die Entscheidung ist demnach der 25. Februar 1948.

Mit rund 100 000 Besuchern im Jahr ist die Burg Bouzov (deutsch Busau) eine der meistbesuchten Touristenattraktionen im tschechischen Landesteil Mähren. Sie ist auch ein Symbol für die Schrecken der deutschen Besatzung im Zweiten Weltkrieg: Bei einem Massaker am 5. Mai 1945 hatte eine auf der Burg stationierte SS-Einheit im nahen Dorf Javoricko unter dem Vorwand der Partisanenbekämpfung alle 38 männlichen Dorfbewohner getötet. (dpa)

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