"Druck auf den Todkranken in Richtung des Suizids"
Frage: Herr Kardinal, wie beurteilen Sie die bisherige Debatte über die Beihilfe zum Suizid?
Lehmann: Die Menschen spüren, dass es bei der Frage nach Leben und Tod um die wohl am meisten herausfordernde Entscheidung menschlicher Existenz geht. Bisher war die Debatte in der Regel auch rücksichtsvoll und sensibel. Deswegen war es gut, dass die Abgeordneten keinem Fraktionszwang unterliegen. Jeder soll nach seinem Gewissen entscheiden.
Frage: In der Medizinethik beruft man sich oft auf das Selbstbestimmungsrecht des Menschen. Steht es nicht dem Einzelnen zu, sich für einen Suizid zu entscheiden und entsprechende Hilfe zu erhalten?
Lehmann: Dies ist der Kern des Problems. Das Selbstbestimmungsrecht ist in unserer Gesellschaft von einem fast unbegrenzten Freiheitspathos aufgeladen. Aber der Mensch ist auch endlich, kreatürlich, ohnmächtig und angewiesen auf solidarische Hilfe. Es ist kein Makel, wenn man sich in einer Krankheit - auch und gerade wenn sie zum Tode geht - helfen lassen muss. Das Menschenbild darf dies nicht verschleiern. Man muss im Sterben helfen, aber nicht zum Tod verhelfen.
Frage: Wie steht es um die Angst vor unerträglichem Schmerz oder um die Sorge, wegen der technischen Möglichkeiten der modernen Medizin nicht sterben zu dürfen? Gibt es eine Pflicht zum "Leben unter Leiden" für Schwerstkranke?
Lehmann: Einmal kann man heute den größten Teil der Schmerzen durch die Palliativmedizin auffangen. Man kann dabei auch geistig wach bleiben. Wenn jemand noch mehr Hilfe braucht, kann die ambulante Hospizbegleitung - auch zu Hause oder im Altersheim - dabei helfen, eventuell auch in einem stationären Hospiz. Wenn jemand in der Verzweiflung selbst seinem Leben ein Ende macht, werde ich keinen Stein auf ihn werfen. Wichtig sind die Schmerzlinderung und das Gespräch mit dem Kranken, solange es möglich ist.
Frage: Ein Gesetzentwurf will dem Arzt als "Experten" einen Entscheidungsspielraum für Extremfälle eröffnen. Wie bewerten Sie solche Ausnahmen?
Lehmann: Dies ist genau der Punkt, der zum Widerspruch gegen solche Ausnahmen reizt und verpflichtet. Die Bestimmung der Personen, die von einer Strafverfolgung befreit werden, ist extrem schwierig. Der entscheidende Punkt ist aber, dass man einen Druck auf den Todkranken in Richtung des Suizids absolut vermeiden muss. Vor allem aber muss eine geschäftsmäßige, wiederholte Tötung unbedingt verboten bleiben. Bei der heute durchaus gegebenen Vermarktung der Selbstmordbeihilfe muss meines Achtens in dieser Hinsicht ein ausdrückliches Verbot beschlossen werden. Deswegen reicht die bisherige Regelung allein, mit der manche sich begnügen möchten, nicht aus. Hier entscheiden sich der Sinn und die Richtung der jetzigen Gesetzgebungsmaßnahme. Sie muss aber begleitet werden von einer viel größeren Förderung der Hospizidee in allen Einrichtungen und gewiss auch der Palliativmedizin.
Frage: Was bedeutet Sterben und Tod aus christlicher Sicht?
Lehmann: Sterben und Tod sind und bleiben schmerzlich. Sie gehören aber zur Geschöpflichkeit des Menschen. So konnte der heilige Franziskus auch bei seinem Sterben von "Bruder Tod" sprechen. Ich weiß, dass es fürchterliche Situationen des Leidens gibt. Deswegen hat die christliche Frömmigkeitstradition immer auch um einen "guten Tod" gebetet. Wir haben uns das Leben nicht selbst verschafft, wir dürfen es uns deshalb auch nicht selbst nehmen. Wir sind eben nicht die Herren unseres Lebens. Dies kann man auch außerhalb von Religion und Kirche verstehen.
Frage: Welcher der vier vorliegenden Gesetzentwürfe kommt diesem Verständnis am nächsten?
Lehmann: Es wäre nicht so schwer, darauf zu antworten. Aber ich möchte darauf verzichten, eine einzelne Regelung hervorzuheben. Die Entwürfe bleiben ja auch bis zur Abstimmung nicht nur im Wettbewerb mit- und gegeneinander, sondern können einen anderen Entwurf durch den Verzicht auf das eigene Regelungsangebot stärken beziehungsweise aussichtsreicher machen. Dieses "politische" Element muss man beachten, auch wenn man es ethisch eindeutiger haben möchte. Deswegen muss es auch bis zur Abstimmung ein Ringen geben.