"Eindeutig für das Leben"
In dem Entwurf heißt es unter anderem: "Wer einen anderen dazu anstiftet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft."
Einer der Unterstützer ist der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke. Er dankte den beiden Politikern brieflich für ihren "wichtigen Einsatz für das Leben und die Menschenwürde", wie die Diözese am Mittwoch mitteilte. Das Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung sollte nach den Worten von Hanke durch einen umfassenden Ausbau der Palliativ- und Hospizarbeit ergänzt werden. Die bisherigen Investitionen in diesem Bereich seien "eher bescheiden". Die Entwicklung in den Benelux-Staaten zeige, "dass ein vermeintlich geordnetes System der Sterbehilfe nicht zu mehr Selbstbestimmung, sondern ganz im Gegenteil zu Verzweiflung, seelischem Leiden und entmündigender Fremdbestimmung am Ende des Lebens führe", wird der Bischof zitiert.
In den vergangenen Tagen hatten sich bereits andere deutsche Oberhirten hinter den Entwurf der beiden CDU-Politiker gestellt. Der Passauer Bischof Stefan Oster schrieb am Sonntag auf seiner Facebook-Seite, dass der Schutz des Lebens unbedingten Vorrang habe. Deshalb komme der Vorschlag von Sensburg und Dörflinger der Position der katholischen Kirche am nächsten. Laut dem Entwurf soll nicht nur geschäftsmäßige und organisierte Suizidbeihilfe unter Strafe gestellt werden, sondern jede Art der Beihilfe, "wenngleich in Fällen von extremen Leid auch Straffreiheit gewährt werden kann", so der Bischof. Auch für Oster seien eine gute Begleitung Sterbender sowie der Einsatz aller Möglichkeiten der Palliativmedizin und die Bereitstellung von Hospizplätzen dringend notwendig.
Dass unter den vorliegenden Gesetzentwürfen nur einer sei, der sich "eindeutig für das Leben ausspricht", ließ auch der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer am vergangenen Freitag auf der Homepage seiner Diözese mitteilen. "Wir müssen allen den Rücken stärken, die sich gegen jegliche Form von aktiver Sterbehilfe oder Beihilfe zur Selbsttötung, ob gewerblich oder privat, organisiert oder frei, aussprechen", erklärte Voderholzer.
Die meisten Unterstützer hat bislang ein Entwurf von Michael Brand, Claudia Lücking-Michel (beide CDU) und anderen, der nur die organisierte Suizidbeihilfe verbieten will. Ähnlich äußerten sich am vergangenen Mittwoch auch die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland mit einer gemeinsamen Erklärung. Darin heißt es: "Wir fordern gemeinsam den konsequenten Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung sowie ein Verbot der organisierten Formen der Beihilfe zur Selbsttötung." Diese gesetzliche Regelung solle für Vereine, sonstige Organisationen und Einzelpersonen, aber auch für Ärzte gelten, die den assistierten Suizid als Behandlungsoption am Ende des Lebens in geschäftsmäßiger Form anböten.
Da die Selbsttötung an sich in Deutschland straffrei ist, halten Fachleute auch ein komplettes Verbot der Beihilfe aus rechtlicher Sicht für problematisch. Nachdem aber vermehrt Vereine und Einzelpersonen organisierte Beihilfe anbieten, will der Gesetzgeber dies nun regeln. Dem Bundestag, der im Herbst über das Thema entscheiden will, liegen bisher vier Gesetzentwürfe vor, die von einem gänzlichen Verbot der Suizidbeihilfe bis zur weitgehenden Freigabe reichen. (mit Material von KNA)