Kalifornisches Gericht urteilt gegen Immakulata-Schwestern

Erzdiözese darf Kloster an Katy Perry verkaufen

Veröffentlicht am 21.03.2017 um 12:20 Uhr – Lesedauer: 
USA

Los Angeles/Bonn ‐ Jahrelang waren die Erzdiözese Los Angeles und die Immakulata-Schwestern in einem erbitterten Rechtsstreit: Darf Katy Perry das alte Kloster des Ordens kaufen? Jetzt muss der Papst entscheiden.

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Die US-amerikanische Sängerin Katy Perry ist ihrem Ziel, ein Kloster in Los Angeles zu kaufen, einen Schritt näher gekommen. Ein Gericht in Los Angeles urteilte nun im Sinn von Perry, wie verschiedene Medien berichten. In dem Rechtsstreit um die Besitzverhältnisse des 1930 erbauten Los-Feliz-Konvents der Immakulata-Schwestern stehen sich die Erzdiözese und der Orden gegenüber. Die Erzdiözese will das gut drei Hektar große Anwesen an Katy Perry, der Orden an die Unternehmerin Dana Hollister verkaufen. Hollister hat den Kaufvertrag bereits unterschrieben und nutzt das Gelände und die Gebäude bereits.

Das Kloster der Schwestern des Unbefleckten Herzens Mariens in Los Angeles.
Bild: ©picture alliance / AP Photo / Nick Ut

Das Kloster der Schwestern des Unbefleckten Herzens Mariens in Los Angeles steht zum Verkauf. Katy Perry würde es gerne kaufen, doch das wollen zwei Ordensfrauen verhindern.

Die Richterin stellte nach Angaben des Magazins "Hollywood Reporter" in ihrem Urteil fest, dass die Schwestern das Anwesen nicht hätten verkaufen dürfen, da es ihnen nicht gehöre. Darüber hinaus entspräche der Kaufvertrag mit Hollister nicht den erforderlichen rechtlichen Standards.

Nun muss der Vatikan entscheiden

Bereits 2015 wollte die Erzdiözese das seit 2011 leerstehende Klosteranwesen an Katy Perry zum Preis von 14,5 Millionen US-Dollar verkaufen; der Orden jedoch erhob selbst Anspruch auf sein ehemaliges Kloster und verkaufte es für 44.000 US-Dollar und die Zusage einer Leibrente für die verbliebenen Schwestern an Hollister. Im Rechtsstreit urteilten zuvor Instanzgerichte zunächst für Perry und die Erzdiözese, dann gegen sie. Das Urteil des "Los Angeles Superior Court" dürfte das Ende der juristischen Auseinandersetzungen bedeuten.

Für den endgültigen Verkauf steht nun nach Informationen des "Hollywood Reporter" nur noch eine Genehmigung aus dem Vatikan aus: Veräußerungsgeschäfte, die die sogenannten "Rom-Grenze" von derzeit fünf Millionen Euro überschreiten, bedürfen stets der Genehmigung durch den Heiligen Stuhl. (fxn)