GEMA: Dafür müssen Kirchengemeinden wirklich zahlen
Ein Bericht des Bayerischen Rundfunks (BR) sorgt für Verunsicherung bei Kirchenmusikern und Gemeinden: Der Sender hatte darüber berichtet, dass ein Rahmenvertrag zwischen dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und der Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA gekündigt worden sei und nun deutlich höhere Kosten und ein gesteigerter Verwaltungsaufwand auf Gemeinden zukommen würden.
Tatsächlich haben die Verwertungsgesellschaft und die Kirche ihre vertraglichen Vereinbarungen neu geregelt. Die Auswirkungen sind nach Auskunft der Deutschen Bischofskonferenz jedoch deutlich weniger gravierend als vom BR dargestellt. Weiterhin müsse die Aufführung urheberrechtlich geschützter Musik bei Gottesdiensten und gottesdienstähnlichen Veranstaltungen, dazu gehören etwa Prozessionen und Martinszüge, der GEMA weder gemeldet noch gesondert bezahlt werden, erläutert der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Matthias Kopp. Seit den 1980er-Jahren gibt es diesen Rahmenvertrag "Gottesdienst". "Letztes Jahr konnte der VDD eine Fortsetzung dieses Vertrages mit der GEMA vereinbaren, allerdings unter erheblicher Erhöhung der bisherigen Vergütung", so Kopp.
Rahmenvertrag statt Pauschale für kirchliche Veranstaltungen
Keine Einigung gab es dagegen bei dem zweiten Pauschalvertrag, der bisher die Aufführung von Musik bei Kirchenfesten und kirchlichen Veranstaltungen abdeckte. Die GEMA hatte diesen Vertrag mit Wirkung zum 1. Januar 2018 gekündigt. Die Behauptung des BR, dass die katholische Kirche sich "komplett aus der Finanzierung von Musik in den Gemeinden" zurückziehe, trifft nach Auskunft der DBK allerdings nicht zu: Neben dem weitergeführten Pauschalvertrag "Gottesdienst" wurde für Musik außerhalb von gottesdienstlichen Nutzungen ein neuer Rahmenvertrag vereinbart, der kirchlichen Einrichtungen einen Nachlass von 20 Prozent auf die GEMA-Tarife einräumt.
Dieser Rahmenvertrag ersetzt den alten Pauschalvertrag, der eine geringe Anzahl von Veranstaltungen abdeckte, bei denen Musikaufführungen weder melde- noch vergütungspflichtig waren. Dazu gehörten laut DBK pro Jahr ein Pfarrfest und ein Kindergartenfest sowie eine Seniorenveranstaltung pro Monat. Veranstaltungen über diese vereinbarte Anzahl hinaus mussten auch vor dem 1. Januar 2018 gesondert an die GEMA gemeldet und vergütet werden. Bei Konzerten mit Ernster, liturgischer und Gospel-Musik war gemäß dem alten Vertragswerk eine Anmeldung bei der GEMA ebenfalls Pflicht. Lediglich eine Vergütung entfiel. Dass seit der Kündigung des Pauschalvertrags vor allem diese Konzerte mit zeitgenössischer Kirchenmusik nicht mehr gebührenfrei sind, ist auf Kritik des Allgemeinen Cäcilien-Verbands gestoßen. Der designierte Präsident des Zusammenschlusses von Kirchenmusikern, Marius Schwemmer, hatte bereits im Februar gefordert, solche Aufführungen auch künftig gebührenfrei zu ermöglichen. Ihm sei es ein wichtiges Anliegen, dass "zeitgenössische Kirchenmusik im Sinne einer kirchlichen Kulturdiakonie" weiterhin uneingeschränkt möglich sei.
Musical-Aufführungen auch für Kirchen schon immer kostenpflichtig
Andere Veranstaltungen mit Musiknutzung wie Konzerte mit Unterhaltungsmusik hatte der Pauschalvertrag auch vor dem 1. Januar schon nicht abgedeckt. Die vom BR angeführten Musical-Aufführungen von Kindertagesstätten, bei denen es angeblich "ab diesem Jahr teuer" werde, fallen darüber hinaus gar nicht in den Zuständigkeitsbereich der GEMA. Zur szenischen Aufführung von Opern und Musicals sind Vereinbarungen direkt mit den Rechteinhaber erforderlich; allein eine konzertante Aufführung fällt in den Zuständigkeitsbereich der GEMA. Als Werke der Unterhaltungsmusik waren Musicals allerdings auch nach dem alten Pauschalvertrag zu melden und zu vergüten.
Evangelische Kirche akzeptierte höhere Kosten
Gegenüber katholisch.de erklärte eine Sprecherin der GEMA, dass die Gesamtkosten für den Pauschalvertrag "Kirchenfeste und kirchliche Veranstaltungen" in zwei Schritten um 30 Euro pro Kirchengemeinde und Jahr erhöht werden sollten. Dazu sollte die Pauschalabgabe in einem ersten Schritt für das Jahr 2018 auf 60 Euro pro Kirchengemeinde steigen, ab 2019 wären 75 Euro fällig geworden. Die evangelische Kirche habe einen Pauschalvertrag in entsprechender Steigerung abgeschlossen. Für die katholische Kirche erläutert DBK-Sprecher Kopp: "Eine Fortführung dieses Vertrages ist letztlich daran gescheitert, dass die Vertragspartner keine Einigung über eine angemessene Vergütung und Vertragslaufzeit sowie über eine substantielle Verringerung der Meldepflichten für die kirchlichen Veranstalter erzielen konnten."
Nach Informationen der "Neuen Musikzeitung" (nmz) wurde die "Arbeitsgemeinschaft der Ämter und Referate Kirchenmusik der Diözesen Deutschlands" (AGÄR) erst im Ende Januar vom VDD über die Kündigung des Vertrags informiert. Gegenüber der nmz äußerte Cäcilien-Präsident Schwemmer die Hoffnung, dass die Verhandlungen wieder aufgenommen werden. Auch sein Verband war von der Kündigung überrascht: "Das kam ohne jede Vorwarnung oder Reaktionszeit", so Schwemmer in der April-Ausgabe der nmz.
Informationen darüber, wie sich seit Januar die Kosten und der Verwaltungsaufwand für Pfarreien erhöht haben, liegen der GEMA nach eigener Auskunft derzeit noch nicht vor. Die GEMA verwaltet in Deutschland die Nutzungsrechte von mehr als 70.000 Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern, die bei ihr Mitglied sind, sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Wer urheberrechtliche geschützte Musik öffentlich aufführt oder wiedergibt, ist grundsätzlich verpflichtet, diese Aufführungen bei der Verwertungsgesellschaft zu melden und dafür eine Gebühr zu entrichten. Das gilt auch für kirchliche Einrichtungen.