GEMA informiert über neue Regeln für Kirchen-Konzerte
Die GEMA und der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) haben Informationen und Merkblätter für kirchliche Einrichtungen veröffentlicht, in denen die neuen vertraglichen Regelungen zur Nutzung von Musik erklärt werden. Auf der Übersichtsseite gema.de/katholisch werden die seit dem 1. Januar 2018 geltenden Pauschal- und Rahmenverträge zwischen dem VDD und der GEMA erläutert. Auch der VDD hat ein Merkblatt für Gemeinden und kirchliche Einrichtungen veröffentlicht, in dem Schritt für Schritt dargelegt wird, wann die GEMA zuständig ist und auf welche Weise Aufführungen wie Konzerte mit der GEMA abgerechnet werden müssen. Ein Referent des Verbandes steht als Ansprechpartner zur Verfügung.
Kritik bei Kirchenmusikern
Die Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA hatte zum Jahreswechsel 2018 einen der beiden Pauschalverträge mit der katholischen Kirche gekündigt. Damit sind seitdem alle Aufführungen von Musik außerhalb von Gottesdiensten und gottesdienstähnlichen Veranstaltungen anmelde- und vergütungspflichtig. Musik im Gottesdienst ist weiterhin durch einen Pauschalvertrag abgedeckt. Ein Bericht des Bayerischen Rundfunks, der die neue vertragliche Regelung so dargestellt hatte, als ziehe sich die katholische Kirche "komplett aus der Finanzierung von Musik in den Gemeinden" zurück, hatte im März zu Unsicherheit bei Gemeinden geführt. Die Kündigung des Pauschalvertrags "Kirchenfeste und kirchliche Veranstaltungen" war auch bei Vertretern der Kirchenmusik auf Kritik gestoßen.
Die GEMA verwaltet in Deutschland die Nutzungsrechte von mehr als 70.000 Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern, die bei ihr Mitglied sind, sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Wer urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich aufführt oder wiedergibt, ist grundsätzlich verpflichtet, diese Aufführungen bei der Verwertungsgesellschaft zu melden und dafür eine Gebühr zu entrichten. Das gilt auch für kirchliche Einrichtungen. (fxn)