Giebelmann zum Diözesanadministrator gewählt
Giebelmann wurde 1946 in Bad Honnef geboren. Nach dem Abitur in Lahnstein trat er in das Bischöfliche Priesterseminar in Mainz ein und studierte an der Mainzer Universität Theologie. Am 10. Juli 1971 wurde er durch den damaligen Mainzer Bischof Hermann Volk zum Priester geweiht. Nach Kaplansjahren in Offenbach und Darmstadt wurde Giebelmann 1976 Pfarrer von Urberach. 1983 übernahm er die Pfarrei St. Josef in Neu-Isenburg.
Am 1. Oktober 1996 wurde Giebelmann zum Personaldezernenten und Referenten für die Ordensleute im Bischöflichen Ordinariat des Bistums Mainz ernannt. Im gleichen Jahr wurde er zudem Mitglied des Geistlichen Rates und Ehrendomkapitular. Seit 1. Mai 2003 war Giebelmann schließlich Generalvikar des Bistums sowie zusätzlich ab 1. Juli 2012 Vorsitzender des Aufsichtsrates des Caritasverbandes für die Diözese Mainz.
Gemäß den kirchenrechtlichen Bestimmungen erlosch mit Lehmanns Rücktritt vom Amt des Bischofs auch Giebelmanns bisheriges Amt des Generalvikars. Laut Kirchenrecht muss das Domkapitel nach dem Rücktritt oder nach dem Tod eines Diözesanbischofs innerhalb von acht Tagen einen Diözesanadministrator wählen. Er hat viele Rechte und Pflichten eines Diözesanbischofs. Er darf aber keine Entscheidungen von grundsätzlicher Art treffen, die den neuen Bischof in seiner Amtsausübung langfristig binden würden. (stz)