Erzbischof Heße setzt sich für Heiligsprechung der Lübecker Märtyrer ein

Glaubenszeugen der Gegenwart

Veröffentlicht am 01.11.2015 um 14:08 Uhr – Lesedauer: 
Gedenkausstellung an die vier Lübecker Märtyrer in der Krypta der Herz-Jesu-Kirche.
Bild: © KNA
Selige

Hamburg ‐ Hamburgs Erzbischof Stefan Heße will sich für eine Heiligsprechung der Lübecker Märtyrer einsetzen. Diese seien "Glaubenszeugen der Gegenwart", sagte er am Allerheiligensonntag im Hamburger Mariendom.

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Der Apostolische Nuntius, Erzbischof Nikola Eterovic, habe ihn am Vortag aufgefordert, gemeinsam daran zu arbeiten, "dass aus den Seligen bald Heilige werden". Zudem habe ihn Papst Franziskus, dem die Geschichte der Lübecker Märtyrer aus seiner Studienzeit in Deutschland bestens bekannt sei, im Juni auf die Seligen angesprochen, sagte Heße.

Die drei katholischen Kapläne Johannes Prassek, Eduard Müller und Hermann Lange sowie der evangelische Pastor Friedrich Karl Stellbrink hatten während der NS-Zeit als Geistliche in Lübeck gewirkt. In Predigten und persönlichen Zeugnissen protestierten sie gegen die menschenverachtende Ideologie der Nationalsozialisten und wurden deswegen am 10. November 1943 ermordet. Die drei katholischen Geistlichen wurden am 25. Juni 2011 in Lübeck seliggesprochen, Pastor Stellbrink erhielt dabei ein ehrendes Gedenken.

Erzbischof Heße bei der Predigt
Bild: ©Erzbistum Hamburg

Erzbischof Heße predigt im Hamburger Mariendom im Gottesdienst anlässlich der Verleihung des Palliums.

Die Männer hätten sich "aus ganzem Herzen für ihren Glauben eingesetzt", sagte der Hamburger Erzbischof. Er hoffe, dass sie bald in einer Reihe mit den anderen Glaubenszeugen stünden, denen am Allerheiligensonntag gedacht werde. Er erinnerte insbesondere an den "Apostel des Nordens", den Heiligen Ansgar, den Heiligen Answer von Ratzeburg sowie an den besonders in Schwerin verehrten Seligen Niels Stensen.

Der Heiligsprechung geht ein kirchlicher Prozess über mehrere Instanzen voraus. Dabei muss nachgewiesen werden, dass auf Fürsprache des Verstorbenen ein Wunder geschehen ist. Bei Märtyrern, die wegen "Hasses auf den Glauben" ermordet wurden, wird auf den gesonderten Nachweis eines nach dem Tod gewirkten Wunders verzichtet. Dem Papst steht es zudem frei, Persönlichkeiten unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Nachweis eines Wunders heiligzusprechen. (KNA)