Katholische Bischöfe heben Messweinverordnung auf

Göttlicher Tropfen

Veröffentlicht am 16.08.2014 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Liturgie

Bonn/Mainz ‐ Katholische Priester in Deutschland haben künftig freiere Auswahl beim Messwein. Die deutschen Bischöfe hoben jetzt die aus dem Jahr 1976 stammende Messweinverordnung auf, wie das Bistum Mainz in seinem aktuellen "Kirchlichen Amtsblatt" mitteilte. Das heißt nicht, dass bei den Gottesdiensten künftig weniger reiner Wein eingeschenkt wird.

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Denn wenn es um den Messwein geht, der nach katholischer Lehre in der Messe in das Blut Christi verwandelt wird, erlaubt sich die Kirche keinen Verzicht auf Qualität. Tafel- oder Landweine sind nicht erlaubt. Gefordert wird Qualitäts- oder Prädikatswein. Der bei der Messe verwendete Wein müsse weiterhin "der Würde des Sakraments" und deshalb hohen Qualitätsanforderungen entsprechen, betonen die Bischöfe in der amtlichen Mitteilung. Und der Vatikan schreibt vor, dass der Wein für die Messfeier "vom Gewächs des Weinstocks stammen und naturrein und unvermischt" sein muss, also "ohne Beimischung von Fremdstoffen".

Kein Wunder, dass Bistümer, Pfarreien und Klöster schon seit dem frühen Mittelalter selbst Weinbau betrieben und damit auch Einfluss auf die Qualität des göttlichen Tropfens hatten. "Pfaffenberg" oder "Abtsleite", so heißen nicht nur in Würzburg bedeutende Weinlagen.

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Video: © katholisch.de

Weinberge sind mehr als nur landwirtschaftliche Nutzflächen - als Kulturlandschaften haben sie eine beinahe magische Ausstrahlung

Zahl der kirchlichen Weingüter gesunken

Zwar ist die Zahl kirchlicher Weingüter in der Bundesrepublik heute längst nicht mehr so groß wie vor Jahrhunderten. Viele Pfarreien an Rhein, Mosel und Main haben ihre Weinberge verpachtet. Das Weingut des Klosters Eberbach im Rheingau ist längst im Besitz des Landes Hessen, das 1576 von Fürstbischof Julius Echter gegründete Würzburger Weingut Juliusspital ist eine mildtätige Stiftung. Doch zählen etwa die dem Bistum Trier gehörenden Bischöflichen Weingüter weiterhin zu den größten Weingütern Deutschlands. Auf 95 Hektar, darunter berühmte Steillagen an Mosel, Ruwer und Saar, werden bedeutende Tropfen angebaut.

Erwin Engel arbeitet seit 37 Jahren bei den Bischöflichen Weingütern der Moselstadt und ist dort Verkaufsleiter. Wieviel Messwein die katholische Kirche in Deutschland im Jahr verwendet, diese Frage kann er nicht beantworten. Vage Zahlen finden sich nur für das Jahr 2000 und Italien: Da schätzte eine Marketingstudie für einen Kloster-Kongress, dass die katholischen Priester des Landes mehr als eine halbe Million Liter Wein pro Jahr in der Kirche verbrauchten - in der Annahme, dass jeder Priester den kirchlichen Vorschriften entsprechend täglich eine Messe feiert, dabei im Schnitt 35 Milliliter Wein verwendet. Der heimliche "Schwund" in der Sakristei war dabei allerdings nicht eingerechnet.

Solche Statistiken für Deutschland sind noch schwieriger: Weine, die ausdrücklich als "Messwein" gekennzeichnet sind, hat Engel schon lange nicht mehr im Angebot. Dass einige Winzer immer noch mit dem Begriff werben, hat für ihn eher Marketinggründe. Und dass die Bistümer Weingüter und Winzer ausdrücklich als Lieferanten von Messwein approbierten, gehöre einer früheren Zeit an, erzählt der Verkaufsleiter. Dennoch könne von sinkenden Anforderungen an den Messwein keine Rede sein.

Die Kirche erlaubt nur eine kleine Menge Zucker im Wein

Wenn die Bischöfe jetzt die kirchliche Messweinverordnung aufgehoben haben, hat dies eher mit dem strenger gewordenen EU-Lebensmittelrecht und dem deutschen Weingesetz zu tun, weiß der Weinkenner. Als die Bischöfe die Regelung 1976 erließen, erlaubte das Weingesetz noch, dass die Winzer in schlechten Jahren dem Qualitätswein Zuckerwasser zufügten, um einen Überschuss an Säure auszugleichen und den Alkoholgehalt zu erhöhen. Das aber widersprach den kirchlichen Anforderungen, die höchstens eine kleine Beigabe von Zucker vor der Gärung erlaubten.

Seit Beginn der 80er Jahre aber entspricht das staatliche Weingesetz mit Blick auf den Qualitätswein den strengeren kirchlichen Anforderungen. Und so betonen die Bischöfe jetzt, dass das weltliche Recht mittlerweile für eine gute Qualität des Weins sorge und die Beimischung von Fremdstoffen weitgehend verbiete. Daher sei die kirchliche "Verordnung über den Gebrauch von Wein bei der Eucharistiefeier" von 1976 hinfällig. Auch eine besondere Zulassung spezieller Messweinlieferanten sei nicht mehr notwendig.

Von Christoph Arens (KNA)

Stichwort: Messwein

Als Messwein wird der aus Trauben gewonnene Wein bezeichnet, der in der katholischen Eucharistiefeier, beim Abendmahl der Protestanten oder in der Heiligen Liturgie der Ostkirchen Verwendung findet. Ausgehend vom letzten Abendmahl Jesu werden nach katholischer und orthodoxer Lehre in der Liturgie Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi verwandelt. Die katholische Kirche stellt seit Jahrhunderten strenge Anforderungen an die Qualität dieses Weines. Im Kirchenrecht heißt es: "Der Wein muss naturrein und aus Weintrauben gewonnen sein und darf nicht verdorben sein." (Canon 924). Als noch viel gepanschter Wein verkauft wurde, gab es kirchliche Approbationen für Messwein, die zugleich ein Gütesiegel für dessen Reinheit waren. Diese Anforderungen übernahmen später auch staatliche Weingesetze. In südlichen Ländern werden als Messweine meist Likörweine wie Marsala oder Portwein mit etwa 15 Prozent Alkoholgehalt verwendet, da sie ohne Kühlung lange haltbar sind. Da beim protestantischen Abendmahl auch Laien stets Zugang zum Kelch haben, ist dort seit dem 20. Jahrhundert Traubensaft statt Wein zulässig. So können auch Menschen am Kelch Christi teilhaben, die keinen Alkohol trinken. In den Ostkirchen wird, ähnlich wie in der katholischen Kirche bis ins 15. Jahrhundert, meist Rotwein in der Heiligen Liturgie verwendet. Die Gläubigen trinken nicht aus dem Kelch, sondern empfangen den Leib und das Blut Christi als ein in den Wein getunktes Stück Brot, das ihnen mit einem goldenen Löffel gereicht wird. (KNA)