Gottlos in Kiel?
Im Gesetzentwurf der CDU-Fraktion heißt es, dass sich der Landtag "in Vertretung der schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger in Verantwortung vor Gott und den Menschen und auf der Grundlage der unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte" die folgende Landesverfassung gebe. Dagegen wählt ein von fünf Abgeordneten verschiedener Fraktionen eingebrachter Entwurf eine Formulierung, die neben dem Glauben an Gott auch andere Weltanschauungen berücksichtigt. Darin heißt es: "Der Landtag hat in Vertretung der schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger auch in Verantwortung vor Gott, den Menschen und im Bewusstsein des religiösen, philosophischen und humanistischen Erbes..." sich eine Verfassung gegeben.
Ein weiterer Gesetzentwurf von Vertretern der Faktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Piraten und der Abgeordneten des SSW schließlich verzichtet ganz auf die Gottes-Formel . Stattdessen heißt es dort: "Der Landtag hat in Vertretung der schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger auf der Grundlage der unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte als Fundament jeder menschlichen Gemeinschaft...".
"Gott gehört nicht in die Verfassung"
Die Abgeordneten wollen am Mittwoch namentlich abstimmen. Der Fraktionszwang ist aufgehoben. Bei einer Landtagssitzung im Juli hatte etwa Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) erklärt, für den Gottesbezug stimmen zu wollen. Eine Verfassung ohne einen solchen Bezug könne er sich nicht vorstellen. "Es muss einen Bezug geben zu etwas, das mehr ist als der Mensch", so der evangelische Christ. Entscheidend sei, dass sich die Mehrheit der Menschen im Land "auf etwas zurückführt, das mehr ist als sie selbst". Und das sei in Schleswig-Holstein der Fall.
Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki verkündete, er werde gegen den Gottesbezug stimmen, denn "Gott gehört nicht in die Verfassung, er gehört ins Leben eines jeden Menschen". Die Verfassung sei ein Verwaltungsinstrument, sie solle keine Werte setzen. Ähnlich argumentierten die Grünen-Abgeordneten Eka von Kalben und Anke Erdmann, die sich zu ihrem christlichen Glauben bekannten, aber gegen einen Gottesbezug in der Verfassung aussprachen. Der Sozialdemokrat Kai Dolgner verwies auf das zweite Gebot. Es sei nicht nötig, Gottes Namen zu gebrauchen.
Parlamentspräsident Klaus Schlie dagegen verdeutlichte, es gehe nicht um eine bestimmte Religion, "sondern um ein Bekenntnis, das auch ein nicht-religiöser Mensch akzeptieren kann". Der CDU-Abgeordnete hatte den Verfassungsausschuss geleitet und ist Befürworter des Gottesbezugs.
Von Johannes Schönwälder (KNA)