"Allianz für den freien Sonntag" will strengere Kontrollen

Hessen: Streit um verkaufsoffene Sonntage

Veröffentlicht am 26.02.2018 um 19:06 Uhr – Lesedauer: 
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Wiesbaden ‐ In Hessen sind jährlich bis zu vier verkaufsoffene Sonntage erlaubt. Derzeit gebe es aber nicht genügend Personal um die Einhaltung des Sonntagsschutzes zu kontrollieren, kritisiert die "Allianz für den freien Sonntag".

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Die "Allianz für den freien Sonntag Hessen" hat sich für strengere Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen für verkaufsoffene Sonntage ausgesprochen. Die Aufsichtsbehörden sollten die Einhaltung des Sonntagsschutzes strenger überprüfen, forderte der Pfarrer der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Ralf Stroh, am Montag in Wiesbaden vor Journalisten. Derzeit sei nicht genügend Personal für wirksame Kontrollen vorhanden.

Die Linke-Landtagsfraktion schloss sich der Kritik der Allianz an. "Es darf nicht sein, dass die Aufsichtsbehörden bei der Genehmigung von Sonntagsöffnungen wegschauen, statt die Städte und Gemeinden zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen anzuhalten", erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer und gewerkschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Hermann Schaus. Angesichts der bevorstehenden Reform des Landesladenschlussgesetzes werde die Linke einer weiteren Ausweitung der Sonntagsarbeit durch verkaufsoffene Sonntage entschieden entgegentreten.

FDP: Bisherige Regelung praxisfern und intransparent

Die FDP konterte, es seien keine Fälle bekannt, in denen die entsprechende Aufsichtsbehörde ihrer Rechtsaufsicht bei verkaufsoffenen Sonntagen nicht nachgekommen sei. "Für uns Freie Demokraten ist die bisherige Regelung der verkaufsoffenen Sonntage gänzlich praxisfern und intransparent", erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jürgen Lenders. Hierzu trage die Allianz bei, die mehrfach gegen bereits genehmigte verkaufsoffene Sonntage geklagt hatte. Eine "moderate Flexibilisierung" sei notwendig; künftig müssten verkaufsoffene Sonntage auch ohne konkreten Anlass zugelassen werden dürfen.

Das hessische Ladenöffnungsgesetz erlaubt grundsätzlich jährlich bis zu vier verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage, die Gemeinden zu Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen genehmigen können. In Berlin gibt es zehn verkaufsoffene Sonntage, in Hamburg und Thüringen vier. In Nordrhein-Westfalen will die neue schwarz-gelbe Regierung die Zahl auf acht verdoppeln. Bayern dagegen verbietet Ladenöffnung am Sonntag komplett. Zuletzt haben Gerichte mehrfach verkaufsoffene Sonntage gestoppt. (KNA)