Aufgrund des neuen kirchlichen Arbeitsrechts war ihre Kündigung hinfällig geworden

Homosexuelle Hort-Leiterin darf weitermachen

Veröffentlicht am 29.07.2015 um 13:00 Uhr – Lesedauer: 
Arbeitsrecht

Holzkirchen/München ‐ Das neue kirchliche Arbeitsrecht greift: Die lesbische Leiterin eines Caritas-Schülerhorts im oberbayerischen Holzkirchen darf ihren Posten behalten. Mit dem neuen Recht war die Grundlage für die Kündigung entfallen.

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Im April hatten sich beide Seiten auf eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum 31. Juli verständigt, nachdem die Erzieherin angekündigt hatte, eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit ihrer Freundin eingehen zu wollen. Nach dem damals geltenden katholischen Arbeitsrecht erschien der Caritas eine Weiterbeschäftigung nicht mehr möglich. Der Fall war bei den betroffenen Eltern und den Landtagsgrünen auf massive Kritik gestoßen.

Nach dem neuen Arbeitsrecht besteht kein Kündigungsgrund mehr

Zum 1. August tritt im Erzbistum München und Freising wie in den meisten anderen Diözesen auch ein von den deutschen Bischöfen mit großer Mehrheit beschlossenes reformiertes Arbeitsrecht in Kraft. Demnach sind eingetragene Lebenspartnerschaften nicht mehr als solche unvereinbar mit Leitungsfunktionen in katholischen Einrichtungen.

Prälat Lindenberger zeigte sich erleichtert über die Fortsetzung des nie beendeten Beschäftigungsverhältnisses. Die Hortleiterin sei ihrem Arbeitgeber gegenüber stets loyal gewesen und habe keinen Anlass für ein irgendwie geartetes Ärgernis gegeben. Nur in einem solchen Fall wäre nach der neuen Grundordnung noch eine Kündigung möglich. Zugleich verwies er auf die geringe Zahl solcher Fälle, von denen er in zwölf Jahren bisher nur zwei erlebt habe.

Der Sprecher des Erzbistums München und Freising, Bernhard Kellner, erklärte dazu, das neue Arbeitsrecht werde in der Erzdiözese zum 1. August umgesetzt. Auch künftig werde jeder Einzelfall geprüft, weil es keinen Kündigungsautomatismus gebe. (KNA)

Linktipp: Den Einzelfall prüfen

Nach mehreren Jahren Diskussion haben die deutschen Bischöfe Lockerungen im kirchlichen Arbeitsrecht beschlossen. In den meisten deutschen Bistümern gilt das neue Arbeitsrecht ab dem 1. August.