Würzburger Bischof macht eine besondere Einladung

Jung: Eucharistie für konfessionsverschiedene Ehejubilare

Veröffentlicht am 05.07.2018 um 14:10 Uhr – Lesedauer: 4 MINUTEN
Ökumene

Würzburg ‐ Würzburgs Bischof Franz Jung lädt konfessionsverschiedene Ehepaare, die ein Jubiläum begehen, zum Kommunionempfang in seinen Gottesdiensten ein. Und auch aus den anderen Diözesen gibt es neues zum Thema.

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Der Würzburger Bischof Franz Jung lädt konfessionsverschiedene Ehepaare, die ihr Ehejubiläum feiern, zur Eucharistie ein. Im Kiliansdom können evangelische Ehepartner am Donnerstag und Freitag in den Gottesdiensten mit dem Bischof die Kommunion empfangen, wie das Bistum am Donnerstag mitteilte. Zu den Gottesdiensten für Ehejubilare waren im Vorfeld der Kiliani-Wallfahrtswoche Paare eingeladen worden, die 25, 50, 60 oder 65 Jahre verheiratet sind.

Lange sei intensiv darum gerungen worden, wie ein geistlicher Weg aussehen könnte, an dessen Ende eine Zulassung des evangelischen Partners zur Kommunion im Einzelfall stehe, sagte Jung während des Gottesdienstes im Kiliansdom. "Ich werde in der kommenden Zeit die Empfehlung der Deutschen Bischofskonferenz mit den diözesanen Räten noch einmal intensiv diskutieren. Für den Tag der Ehejubiläen wolle er aber "für konfessionsverbindende Ehen, in denen die beiden Partner einander solange die Treue gehalten haben, die Einladung zur Eucharistie aussprechen".

Aus der Handreichung wurde eine Orientierungshilfe

Die deutschen Bischöfe hatten im Februar in einer mit Dreiviertelmehrheit verabschiedeten Handreichung betont, evangelische Ehepartner könnten im Einzelfall und unter bestimmten Voraussetzungen die Kommunion empfangen. Vergangene Woche hatte der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz das Dokument nach langem Ringen – auch mit dem Vatikanals Orientierungshilfe veröffentlicht, die keinen verbindlichen Charakter besitzt. Stattdessen überlässt sie den einzelnen Bischöfen die Entscheidung über den konkreten Umgang mit dem Thema in ihrer Diözese.

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Zahlreiche Bischöfe haben daraufhin den Umgang mit der Orientierungshilfe geregelt. Am Donnerstag hat der Magdeburger Bischof Gerhard Feige ein Anschreiben an alle in der Seelsorge tätigen Mitarbeiter des Bistums verschickt. "Es ist mir ein Herzensanliegen, dass die seelsorgliche Begleitung konfessionsverbindender Ehen im Bistum Magdeburg auf der Grundlage der jetzt Orientierungshilfe genannten Handreichung wahrgenommen wird", heißt es darin. Als Vorsitzender der Ökumenekommission der Deutschen Bischofskonferenz war er maßgeblich an der Formulierung des Textes beteiligt. 

Der Erfurter Bischof Ulrich Neymeyr verkündete ebenfalls am Donnerstag, dass er allen Betroffenen im Bistum die Orientierungshilfe empfehle. Er habe den Text bereits in den diözesanen Gremien und in den Priesterwerkwochen vorgestellt und wolle ihn "nun auch allen Paaren in konfessionsverbindender Ehe sowie allen Seelsorgerinnen und Seelsorgern im Bistum Erfurt" zur Kenntnis bringen. Auch Neymeyr hatte an der Orientierungshilfe mitgearbeitet.

Diese Bistümer haben sich bereits zur Orientierungshilfe geäußert

Das Erzbistum Paderborn hatte bereits am vergangenen Wochenende angekündigt, man wolle die Teilnahme protestantischer Ehepartner an der Kommunion in Einzelfällen ermöglichen. "Konfessionsverbindende Ehepaare und Familien liegen uns ebenso am Herzen wie die Ökumene", sagte Erzbischof Hans-Josef Becker. Ähnlich äußert sich auch Hamburgs Erzbischof Stefan Heße. "Ich möchte Ihnen die Orientierungshilfe für die seelsorgliche Begleitung konfessionsverbindender Ehepaare sehr ans Herz legen", sagte er am Dienstag.

Das Bistum Osnabrück kündigte an, "in Richtung dieser Orientierungshilfe" handeln zu wollen. Abzuwarten seien aber die Beratungen der Bischofskonferenz. Die will sich im Herbst bei ihrer Vollversammlung noch einmal mit dem Thema beschäftigen. Auch das Bistum Münster will die Gespräche abwarten.

Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick, der mit sechs weiteren Diözesanbischöfen kritische Rückfragen bezüglich der Handreichung an den Vatikan gestellt hatte, formulierte für seine Diözese zusätzlich Bedingungen für den Kommunionempfang evangelischer Ehepartner. Dazu zählen unter anderem das Wissen um "die einzigartige Bedeutung der Eucharistiefeier", die Bejahung des Glaubensbekenntnisses und die Anerkennung der sieben katholischen Sakramente. (evb/bod)