Katholische Frauen fordern Sexualstrafrecht-Reform
Künftig sollen laut Gesetzentwurf auch Fälle als Vergewaltigung gelten, in denen der Täter zwar nicht mit direkter Gewalt die sexuelle Handlung erzwingt, aber das Opfer mit Drohungen massiv unter Druck setzt oder in denen das Opfer bei Verweigerung Gewalt fürchten muss. Auch Fälle, in denen sich das Opfer als schutzlos empfindet und unfähig ist, Widerstand zu leisten oder der Täter einen "Überraschungsmoment" ausnutzt, etwa, indem er das Opfer unvermittelt in der Öffentlichkeit attackiert, sollen strafbar werden. Der Bundestag beriet den Entwurf am Donnerstag in erster Lesung.
Reform unzureichend
Jachmann-Willmer erklärte weiter, es könne nicht nur darum gehen - wie es der derzeitige Entwurf vorsehe - nur Lücken zu schließen. Die sexuelle Selbstbestimmung müsse komplett geschützt werden. Das bedeute, immer wenn ich gegen den Willen eines Menschen sexuell tätig werde, müsse es strafbar sein. Insofern erwartet sie, dass das Gesetz noch einmal deutlich verändert werde. Auch die Grünen, die Linkspartei sowie die Regierungsfraktionen kritisierten die Reform als unzureichend. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) verteidigte dagegen den Entwurf. Er betonte aber zugleich, dass weitere Reformen folgen müssten. Maas hat eine Kommission eingesetzt, die das Sexualstrafrecht weiter überarbeiten soll. (KNA)