Keine Einigung im "Spaghettimonster"-Streit
Konkret geht es um die Aufstellung von Hinweisschildern an den vier Ortseingängen von Templin, auf denen neben der Abbildung des angeblichen göttlichen Wesens die "Nudelmesse" des Vereins für jeden Freitag um 10 Uhr angekündigt wird.
Der Anwalt der als Verein organisierten "Spaghettimonster-Kirche", Winfried Rath, sagte: "Da wird von Seiten der Behörde bewusst gelogen." Der Verein pochte darauf, dass er mit dem Landesbetrieb 2014 in Gegenwart des Templiner Bürgermeisters Detlef Tabbert mündlich eine Vereinbarung geschlossen habe. Rath stützte sich auf eine E-Mail des damaligen Regierungsdirektors des Landesbetriebes, Thomas Heyne, die auf diese Vereinbarung verweise. Und er beruft sich auf eine Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums zur Aufstellung von Schildern der Religionsgemeinschaften an Bundes- und Landstraßen.
Dagegen bestritten die Vertreter der Landesbehörde eine Absprache - die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" sei zudem keine Religionsgemeinschaft im Sinne der Richtlinie. Die Landesbehörde betonte, der Templiner Bürgermeister habe dem Verein nur gestattet, die "Nudelmesse"-Schilder zeitweise bis zur endgültigen Klärung an Masten der Stadt zu hängen. "Lediglich in diese Regelung haben wir eingewilligt", sagte Justiziarin Jaqueline Giemsa.
"Das Entgegenkommen der Stadt ist doch nur eine Zwischenlösung", empörte sich der Templiner Vereinsvorsitzende Rüdiger Weida. Er kündigte an, weiter für die Gleichberechtigung der Weltanschauungsgemeinschaft "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" gegenüber anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften zu kämpfen.
"Notfalls durch alle Instanzen", sagte Weida. Nach seinen Angaben hat der Verein ausreichend Spenden für den Rechtsstreit gesammelt.
Die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" ist im Jahr 2005 in den USA als Parodie entstanden, um eine Schulbehörde zu verspotten. (stz/dpa)