Parlament beschließt neue Landesverfassung für Schleswig-Holstein

Keine Mehrheit für Gottesbezug

Veröffentlicht am 09.10.2014 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Politik

Kiel ‐ In der Verfassung von Schleswig-Holstein wird es auch künftig kein Bekenntnis zu Gott geben. Die Formulierung, das Parlament handle "in Verantwortung vor Gott und den Menschen", erhielt bei der abschließenden Abstimmung am Mittwoch im Kieler Landtag nicht die notwendige Mehrheit von zwei Dritteln der Abgeordneten. Nur die Hälfte der 66 Anwesenden stimmte für einen überfraktionellen Kompromissvorschlag, ein Antrag der CDU erhielt sogar nur 29 Stimmen.

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Mit großer Mehrheit einigte sich das Parlament, in dem SPD, Grüne und die Minderheitenpartei SSW eine knappe Mehrheit haben, auf die anderen Inhalte der Verfassungsreform. Dazu gehört auch die Präambel, die es bisher in der Landesverfassung nicht gab. In dem Text bekennt sich das Parlament zu Grundwerten wie Menschenrechten, Demokratie und Freiheit. Außerdem werden nun in der Verfassung die Inklusion von Menschen mit Behinderung und "nachhaltiges Handeln" als staatliche und politische Ziele genannt.

Ein Sonderausschuss hatte mehr als ein Jahr die Details der neuen Verfassung beraten und für die meisten Themen Kompromisse gefunden. Strittig blieb quer durch alle Fraktionen die Frage, ob die Präambel das Bekenntnis "vor Gott und den Menschen" enthalten sollte.

Enttäuschung bei den Kirchen

Enttäuscht äußerten sich in ersten Stellungnahmen die beiden großen Kirchen. Der Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein in der evangelischen Nordkirche, Gothart Magaard, sagte: "Es hätte gute Gründe gegeben, den Gottesbezug in die Präambel aufzunehmen. Eine Demutsformel entwirft kein wie auch immer geartetes Gottesbild, sondern zielt vielmehr auf ein sehr bestimmtes und gefülltes Menschenbild." Ähnlich formulierte es der Diözesanadministrator des katholischen Erzbistums Hamburg, Ansgar Thim : "Die Entscheidung des Landtages enttäuscht mich. Das Signal, das damit ausgesendet wird lautet: 'Wir sind selbst die Herren unseres Schicksals'. Das finde ich problematisch, gerade angesichts der Herausforderungen, vor denen wir in unserem Land stehen", so der Übergangsverwalter der Erzdiözese.

Vor der endgültigen Abstimmung trugen Abgeordnete aller Fraktionen - teilweise sehr persönlich - ihre Gründe für oder gegen die Gottesformel vor. Daniel Günther, frisch gewählter Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion und einziger bekennender Katholik im Kieler Landtag, verwies auf die deutsche Geschichte und den Machtmissbrauch durch Diktaturen. Die Erwähnung von Gott erinnere an die Fehlbarkeit des Menschen und die Existenz einer höheren Instanz, für die eine deutliche Mehrheit im Land den Begriff "Gott" am treffendsten fände.

"Ich trage Gott im Herzen, aber nicht in der Verfassung"

Auch Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) trat für den Gottesbegriff ein, während sein Parteifreund Martin Habersaat sagte, er könne dieses Bekenntnis als Privatmann, aber nicht als Abgeordneter ablegen. Eka von Kalben (Grüne) betonte, dass sie zwar gläubige Christin, aber gegen den Gottesbegriff in der Verfassung sei.

Im Gespräch mit Beate Bäumer: Die Leiterin des katholischen Büros in Schleswig-Holstein ist enttäuscht von der Entscheidung des Kieler Landtags.

Wolfgang Dudda (Piraten) warb für den Formulierungsvorschlag der überfraktionellen Gruppe', der auch andere Weltanschauungen berücksichtigt hatte: "Der Gottesbezug ist nur ein Teil der Präambel - es geht um ein breites Angebot, das sich an alle wendet." Diesem Vorschlag konnte sich auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Ralf Stegner anschließen: "Der Kompromiss bemüht sich, alle mitzunehmen." Wichtig sei aber, nicht zu moralisieren. Die Abstimmung über den Gottesbegriff tauge nicht zur Gretchenfrage, sagte Anke Erdmann (Grüne): "Ich trage Gott im Herzen, aber nicht in der Verfassung."

Andere Redner wiesen auf die weiteren Neuerungen der Verfassung hin. "Inklusion als Staatsziel ist ein Meilenstein", sagte Heiner Garg (FDP). Lars Harms (SSW) betonte die Stärkung der Minderheiten. Dass allerdings auch die Finanzierung der dänischen Schulen in der Verfassung festgeschrieben wird, kritisierten einige Redner der Opposition. Ekkehard Klug (FDP) sprach sich gegen die Schlechterstellung deutscher Schulen in privater Trägerschaft aus. Mit der neuen Verfassung sinkt künftig auch das Quorum für Volksbegehren, zudem soll der Schutz von Daten im Internet verbessert werden.

Von Esther Geißlinger (KNA)

Kommentar zum Thema

Die Abgeordneten des Landtags von Schleswig-Holstein haben sich gegen die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Verfassung ihres Landes entschieden. Auch wenn eine nachträgliche Hinzufügung einer Präambel mit solchem Inhalt ein durchaus unüblicher Akt gewesen wäre, kann diese Entscheidung bekennende Christen nicht ungerührt lassen. Gegner des Gottesbezuges hatten im Vorfeld unter anderem damit argumentiert, dass Gott nicht in die Verfassung, sondern ins Privatleben gehöre. Aus christlicher Sicht muss man feststellen: Das stimmt nicht. Der christliche Glaube ist niemals nur Privatsache, sondern immer auch öffentliches Handeln. Eine Verankerung dieser Überzeugung in der Verfassung eines Landes, dessen Kultur über Jahrhunderte vom Christentum wesentlich geprägt wurde, wäre daher nur recht und billig. Es ist bedenklich, dass die Kieler Parlamentarier in ihrer "Verantwortung vor Gott und den Menschen" sich nicht dazu entscheiden konnten, eben diesen Grundsatz in ihre Verfassung zu schreiben. Sie sind damit in "Vertretung der schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger" einen weiteren, leider unauffälligen Schritt hin zur Privatisierung des Glaubens gegangen.

Von Kilian Martin

Enttäuschung bei der Kirche

Die Entscheidung des Kieler Landtags hat für Enttäuschung bei der katholischen Kirche im Erzbistum Hamburg und beim Katholischen Büro in Schleswig-Holstein gesorgt. Laut der Leiterin des Büros, Beate Bäumer, gehe die Entscheidung am Volkswillen vorbei. Die vollständige Meldung lesen Sie hier .