Kirche in Alabama soll Polizei aufstellen dürfen
In Alabama sollen nach dem Willen des Senats des US-Bundesstaats Kirchen die Möglichkeit haben, eigene Polizeieinheiten zu beschäftigen. Mit großer Mehrheit beschloss die obere Parlamentskammer am Dienstag dieser Woche ein entsprechendes Gesetz.
Das vom republikanische Senator Jabo Waggoner eingebrachte Gesetz würde die Briarwood Presbyterian Church in Birmingham ermächtigen, Polizeikräfte einzustellen. Auf dem der Kirche gehörenden Gelände hätten sie die gleichen Befugnisse wie Polizisten des Bundesstaates. Zu der evangelikalen Kirche gehören 4.100 Mitglieder. Sie unterhält neben sozialen und geistlichen Initiativen ein theologisches Seminar sowie eine Schule.
Die Kirche sehe eine eigene Polizeieinheit nach Informationen des öffentlichen Radiosenders NPR als notwendig an, um Schießereien und Amokläufe zu verhindern . Ein Sprecher der Kirche führte den Amoklauf an der Grundschule Sandy Hook im Bundesstaat Connecticut an, wo im Jahr 2012 28 Menschen ums Leben kamen. Gegenüber NPR erklärte Senator Waggoner: "Wenn sie ihre eigene Polizeieinheit haben wollen, sehe ich keinen Grund, warum sie das nicht können sollten. Das ist nichts Ungewöhnliches." Recherchen verschiedener Medien haben jedoch keinen Präzedenzfall in den USA gefunden. Vereinzelt haben private Universitäten entsprechende Rechte, eine Kirche mit eigener Polizeieinheit gibt es aber bisher nicht.
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
Anfang des Monats hatte das Repräsentantenhaus des Staates bereits den "Alabama Church Protection Act" verabschiedet. Dieses Gesetz ermächtigt Kirchen, bewaffnete Sicherheitskräfte aufzustellen, allerdings ohne polizeiliche Vollmachten.
Beide Gesetze stoßen auf Kritik der Bürgerrechtsorganisation "American Civil Liberties Union" (ACLU) in Alabama. Es bestehe die Gefahr, dass eine kirchliche Polizeieinheit Verbrechen von Gemeindemitgliedern vertusche, außerdem verstoße die Übertragung von derartigen Hoheitsrechten an eine religiöse Organisation gegen die im ersten Zusatz zur US-Verfassung festgelegte Trennung von Kirche und Staat.
Das Gesetz zur Einrichtung einer Kirchenpolizei muss noch vom Unterhaus beschlossen werden und benötigt zum Inkrafttreten die Unterschrift der Gouverneurin. Im Vorjahr hatte der damalige Gouverneur Robert J. Bentley sein Veto gegen ein ähnliches Gesetz eingelegt. (fxn)