Kirchen: Asylverfahren müssen Rechtsstaat genügen
Heße betonte, dass sich die Kirchen gerade bei den beschleunigten Verfahren für eine Rechtsberatung einsetzten. "Jeder Asylsuchende hat Anspruch auf ein individuelles, faires und unvoreingenommenes Verfahren", sagte der Hamburger Erzbischof. Die für bestimmte Gruppen von Flüchtlingen vorgesehenen beschleunigten Verfahren dürften nicht auf besonders schutzbedürftige Personenkreise wie etwa allein reisende Frauen, traumatisierte Personen oder unbegleitete Minderjährige angewendet werden, forderte Bedford-Strohm. BAMF-Chef Weise sicherte zu, dass eine faire individuelle Prüfung in der Praxis des Bundesamtes sichergestellt sei. Auch besonders Schutzbedürftige hätten einen Anspruch auf ein schnelles Verfahren.
Kritik übten die Kirchenvertreter am beschlossenen Asylpaket II. "Die Einschränkung des Familiennachzugs für syrische Flüchtlinge "steht im krassen Widerspruch zu unserem gemeinsamen Bemühen um Integration", so der EKD-Ratsvorsitzende. Heße verwies auf die Einschränkungen von Abschiebungshindernissen im Krankheitsfall. "Bei der Umsetzung der neuen Regelung muss gewährleistet sein, dass den betroffenen Personen der Zugang zu einer adäquaten medizinischen Versorgung in ihrem Heimatland tatsächlich offensteht." Weise betonte, dass das BAMF niemanden sehenden Auges einer lebensbedrohlichen Gesundheitsverschlechterung aussetzen werde.
Positiv bewertet wurde von beiden Seiten die im Februar 2015 getroffene Vereinbarung zum Kirchenasyl. Das Verfahren solle fortgesetzt werden. Demnach können Gemeinden und Ordensgemeinschaften möglichst im Vorfeld von Kirchenasyl die Schicksale als Härtefälle an das BAMF zur Überprüfung melden. (KNA)