In Rechtsstreit stehen Popstar und Erzdiözese auf einer Seite

Klosterkauf: Popstar bekommt Vorkaufrecht

Veröffentlicht am 14.04.2016 um 19:13 Uhr – Lesedauer: 
Buntes

Los Angeles ‐ Die rechtliche Saga zwischen Popstar Katy Perry und US-Ordensfrauen um ein früheres Kloster hat eine neue überraschende Wende genommen. Eine Richterin in Los Angeles sprach der US-Sängerin ein Vorkaufsrecht für das "Los Feliz"-Konvent zu.

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"Der Streit um die Immobilie ist damit zu unseren Gunsten entschieden", wertet Perrys Anwalt Eric Rowen den Zwischenbescheid. "Aus unserer Sicht geht die Angelegenheit weiter", hält der Rechtsvertreter der Nonnen, John Scholnick, entgegen und kündigt an, eine Berufung zu prüfen.

Erzdiözese und Perry gegen die Nonnen

Bei dem Rechtsstreit stehen Perry und die Erzdiözese Los Angeles auf der einen Seite. Die Ordensfrauen und Hollister sind die Gegenpartei. Im Kern geht es um die Frage, wer das Recht hat, die begehrte Immobilie mit Panoramablick über die "Stadt der Engel" zu veräußern - der Erzbischof oder die Nonnen. Erzbischof Jose Gomez wollte das Anwesen für 14,5 Millionen Dollar (13,2 Millionen Euro) an Popstar Perry verkaufen. Dem kamen zwei der fünf noch lebenden Schwestern zuvor, indem sie mit Hollister einen Vertrag über ihren ehemaligen Klostersitz abschlossen.

Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Streits hatte die Richterin beiden Seiten ein Verkaufsverbot auferlegt. Die Designerin, die bereits eingezogen war, muss den Schwestern monatlich 25.000 Dollar (23.000 Euro) Unterstützung zahlen. Nach Einschätzung von Experten kann sich das Verfahren noch über Jahre hinziehen. (KNA)