Sozialverband veröffentlicht Memorandum zum Lebensschutz

Kolping für Rückkehr der Kirche in Schwangerenkonfliktberatung

Veröffentlicht am 25.10.2016 um 17:50 Uhr – Lesedauer: 
Lebensschutz

Köln ‐ Das Kolpingwerk fordert umfassenden Lebensschutz: In einem Memorandum kritisiert der Verband gefährliche Tendenzen in Medizin und Gesellschaft. Aber auch an die deutschen Bischöfe richtet er eine Forderung.

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Das Kolpingwerk Deutschland fordert die katholischen Bischöfe auf, wieder ins staatliche System der Schwangerenkonfliktberatung zurückzukehren. Zudem solle das christlich motivierte Engagement des von Katholiken gegründeten Vereins "Donum Vitae" bei der Beratung von Schwangeren anerkannt werden, beschloss die Bundesversammlung des katholischen Sozialverbands nach einer Mitteilung von Dienstag in einem "Memorandum zum Lebensschutz". Der Rückzug der katholischen Kirche aus dem staatlichen Beratungssystem im Jahr 2001 sei "bedauerlich und im Ergebnis verheerend".

1999 hatten die katholischen Bischöfe Deutschlands auf Geheiß von Papst Johannes Paul II. beschlossen, aus dem staatlichen System der Konfliktberatung auszusteigen. Nach Überzeugung des Papstes verdunkelt der Beratungsschein, der Voraussetzung für eine straffreie Abtreibung ist, das kirchliche Zeugnis für den Lebensschutz. Seither werden in kirchlichen Beratungsstellen keine Beratungsscheine mehr ausgegeben. Daraufhin gründeten prominente Katholiken den Verein "Donum Vitae", der den Beratungsschein weiter ausstellt. Die Bischöfe haben wiederholt bekräftigt, dass "Donum Vitae" eine "Vereinigung außerhalb der katholischen Kirche" sei.

In seinem Memorandum betont das Kolpingwerk, dass Lebensschutz "nicht allein Aufgabe des Staates und der Politik" sei, sondern der gesamten Gesellschaft.

Lebensschutz werde in Deutschland durch neue reproduktionsmedizinische Techniken massiv unterlaufen. Mittlerweile würden künstlich befruchtete menschliche Embryonen zu Tausenden eingefroren und, falls nicht mehr benötigt, vernichtet. Darüber hinaus prüfe der Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen gegenwärtig, ob ein einfacher Bluttest als Kassenleistung eingeführt wird, dessen einziger Nutzen darin bestehe, eine mögliche Behinderung des ungeborenen Kindes festzustellen, worauf in 90 Prozent der Fälle ein Schwangerschaftsabbruch erfolge.

Weiterhin wendet sich der Sozialverband gegen jede Form organisierter und kommerzieller Beihilfe zur Selbsttötung. Die Entscheidung des Bundestags, geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe zu stellen, wird als "starkes Zeichen für den Lebensschutz und für ein Sterben in Würde" begrüßt. (KNA/fxn)