Künast will organisierte Sterbehilfe
Weitgehende Straffreiheit für Suizidbeihilfe sieht der Entwurf vor, den die Gruppe um Künast, Kai Gehring (ebenfalls Grüne) und Petra Sitte (Linke) am Donnerstag in Berlin in die Sterbehilfe-Debatte eingebracht haben. Suizidhilfe solle grundsätzlich straflos bleiben, sofern sie einer erwachsenen, freiverantwortlich handelnden Person nach eingehender Beratung geleistet wird. Bestehende rechtliche Unsicherheiten für Ärzte sollen zudem beseitigt und für die organisierte Suizidhilfe durch Sterbehilfevereine klare Verfahrensregeln festgelegt werden.
Künast sagte vor Journalisten, es sei der Wille des überwiegenden Teils der Bevölkerung, dass der Staat sich aus der letzten Lebensphase heraushalte. Die Selbstbestimmung des Einzelnen müsse geachtet werden. Sitte betonte, Sterbehilfeorganisationen könnten wichtige Funktionen bei der Beratung von Menschen in Notsituationen übernehmen. Erfahrungsgemäß griffen nur ganz wenige Menschen zum Mittel des Suizids.
Ein Verbot wollen die Abgeordneten lediglich für die kommerzielle, also die sogenannte gewerbsmäßige Suizidhilfe und die Werbung dafür. Demnach würde mit Gefängnis bestraft, wer Suizidhilfe leistet, um sich durch wiederholte Handlungen eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer zu verschaffen. Was Ärzte betrifft, so will die Abgeordnetengruppe festschreiben, dass die Mediziner die Suizidbeihilfe ablehnen können; umgekehrt soll sie ihnen nicht untersagt werden dürfen. Entgegenstehende Regeln im Berufsrecht der Mediziner wären damit unwirksam. Die Mediziner müssten also nicht den Entzug ihrer Approbation fürchten.
„Sein Leben und seine Würde sind dem Menschen nicht verfügbar.“
Bereits am Montag hatten die Abgeordneten Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD), Elisabeth Scharfenberg (Grüne) und Halina Wawzyniak (Linke) einen Vorschlag eingereicht. Danach soll ebenfalls die Beihilfe zum Suizid grundsätzlich straffrei bleiben. Die auf Gewinn oder Wiederholung ausgelegte Hilfe zur Selbsttötung dagegen müsse verboten und sanktioniert werden. Dieser Entwurf wird auch von Unionsfraktionschef Volker Kauder und CDU-Gesundheitsminister Hermann Gröhe unterstützt.
Eine Gruppe um Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) will den assistierten Suizid ebenfalls grundsätzlich verbieten, ihn aber unter bestimmten Umständen als ärztliche Regelleistung erlauben. Den bisher strengsten Gesetzentwurf haben dagegen die CDU-Abgeordneten Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger vorgelegt. Dieser sieht vor, die Beihilfe zur Selbsttötung in allen Fällen zu verbieten. "Wer einen anderen dazu anstiftet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft", heißt es darin. Das Leben und vor allem die Würde seien dem Menschen nicht verfügbar. Über die vorgelegten Entwürfe wird der Bundestag am 3. Juli in Erster Lesung debattieren.
Bei der Beihilfe zum Suizid wird dem Patienten ein Mittel zur Verfügung gestellt, das es ihm ermöglicht, sich selbst zu töten. Die Beihilfe ist in Deutschland bislang nicht strafbar. Das Berufsrecht der Mediziner sieht allerdings ein Verbot für diese Art der Hilfe vor. Die Suizidbeihilfe unterscheidet sich von der indirekten Sterbehilfe, bei der durch die Gabe starker schmerzstillender Medikamente eine Verkürzung des Lebens in Kauf genommen werden kann, sofern dies dem Patientenwillen entspricht. Sie ist wie die passive Sterbehilfe - Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen - legal. In Deutschland nicht erlaubt ist die aktive Sterbehilfe, das heißt, die aktive Tötung auf Verlangen. (jml/KNA)