Lebenslange Haft für Asylbewerber nach Mord an Christin

Wegen Mordes an einer zum Christentum konvertierten Landsfrau wurde ein afghanischer Asylbewerber zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Landgericht Traunstein stellte am Freitag zudem eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Da der 30-Jährige jedoch ausreisepflichtig war, wird er voraussichtlich nach Verbüßung einer jahrelangen Haft nach Afghanistan abgeschoben werden.
Der Verurteilte hatte der 38-jährigen Mutter von vier Kindern am 29. April 2017 vor einem Supermarkt in Prien am Chiemsee aufgelauert und auf sie 16 mal mit einem Küchenmesser eingestochen. Ihre beiden minderjährigen Kinder mussten die Tat mit ansehen. Die Frau erlag kurz darauf ihren Verletzungen. Das Mordopfer lebte mit seinen Kindern seit 2011 in Deutschland. Zwei Jahre zuvor hatte sie in Afghanistan den christlichen Glauben angenommen.
In Prien war sie in der evangelischen Kirchengemeinde engagiert. Mit dem Angeklagten, der sich seit 2013 in Deutschland aufhielt, stand sie in keinem engeren Kontakt. Allerdings habe sie ihn mehrfach aufgefordert, auch zum Christentum überzutreten, so die Aussage des Täters. Das habe ihn als Muslim schwer belastet und "seinen Kopf kaputt gemacht". Der Verurteilte verfügt nach eigenen Angaben weder über einen Schulabschluss noch über eine Ausbildung und ist Analphabet.
Verteidiger spricht von "ganz außergewöhnlicher Lebenssituation"
Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Anklagebehörde. Diese hatte dem Mann vorgeworfen, er habe die Frau wegen ihrer Religionszugehörigkeit getötet. Verteidiger Harald Baumgärtl hatte hingegen beantragt, auf die besondere Schwere der Schuld zu verzichten. Er begründete dies unter anderem mit der "ganz außergewöhnlichen Lebenssituation" des Angeklagten. Der abgelehnte Asylbewerber sei von klein auf mit Gewalt, Blut und Tod konfrontiert gewesen. In seinem Schlusswort hatte sich der Angeklagte bei den Hinterbliebenen entschuldigt.
Glaubensabfall ist im Islam verboten. Wer als Muslim eine andere Religion annimmt, dem droht in einigen Ländern, die sich auf islamische Rechtstraditionen stützen, die Todesstrafe. Der älteste Sohn des Mordopfers sagte am Rande der Urteilsverkündung vor Journalisten, er hoffe, dass der Täter "die Strafe bekommt, die er verdient" und nicht nach Afghanistan zurückgeschickt werde. "Denn dort werden sie ihn dafür feiern, was er getan hat. Dort wird er so weitermachen."
Ende 2016 war der Asylantrag des Verurteilten abgelehnt worden. Im Anschluss wurde er mehrfach stationär psychiatrisch behandelt. Seine Abschiebung war für 2017 bereits terminiert. Nach seiner Festnahme noch am Tatort war er auch mehrere Monate zunächst in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, bevor er in ein Untersuchungsgefängnis verlegt wurde. (bod/KNA/dpa)