Elfter weltweiter Aktionstag für die Abschaffung der Todesstrafe

Licht für Leben

Veröffentlicht am 30.11.2013 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Todesstrafe

Bonn ‐ Der Aktionstag "Cities of Life" gegen die Todesstrafe geht auf die Initiative einer christlichen Organisation zurück. Aber ist die Position der katholischen Kirche zur Todesstrafe wirklich so eindeutig?

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Der Aktionstag wurde 2003 von der Gemeinschaft "Sant'Egidio" ins Leben gerufen. Die christliche Laienbewegung mit weltweit mehr als 60.000 Mitgliedern aus 70 Ländern setzt sich für Frieden und Gerechtigkeit ein – und eben auch für die Abschaffung der Todesstrafe. Laut Amnesty International wurden 2012 weltweit in 58 Staaten Menschen zum Tode verurteilt, darunter auch in Japan und den USA.

Toskana weltweiter Vorreiter

Rund 100 Länder haben die Todesstrafe mittlerweile abgeschafft. Weltweiter Vorreiter war das Großherzogtum Toskana am 30. November 1786, weshalb dieses Datum auch für den Aktionstag ausgewählt wurde. In Deutschland ist die Todesstrafe seit Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 verboten. Die Abschaffung wurde ausgerechnet von der rechtsgerichteten "Deutschen Partei" in die Beratungen zum Grundgesetz eingebracht. Dahinter stand die Absicht, ehemalige Nationalsozialisten vor weiteren Hinrichtungen durch die alliierten Besatzungsmächte zu bewahren. Am Ende war es jedoch der Antrag der SPD, der sich durchsetzte - um einen ähnlichen Missbrauch der Todesstrafe wie in der NS-Zeit zu verhindern. In der DDR hingegen war die Todesstrafe noch bis 1987 in Kraft. Sie wurde dort 1981 an dem MfS-Offizier Walter Treske das letzte Mal vollstreckt.

Bild: ©picture alliance/AP Photo/Pat Sullivan

Eine Hinrichtungszelle in den USA.

Das Für und Wider der Todesstrafe steht nicht nur bei Politik und Rechtsprechung auf der Agenda. Auch die Kirche hat sich bereits damit befasst. "Der Schutz des Gemeinwohls der Gesellschaft erfordert, dass der Angreifer außerstande gesetzt wird zu schaden", heißt es zunächst im Katechismus der Katholischen Kirche von 1992. Weiter schreibt der Leitfaden für den christlichen Glauben, dass "in schwerwiegendsten Fällen" auch die Todesstrafe nicht auszuschließen sei. Gleichzeitig hebt der Katechismus jedoch hervor, dass "unblutige Mittel" zum Schutz von Menschenleben und des Gemeinwohls jederzeit vorzuziehen seien.

Verstärktes kirchliches Engagement

Ein klares Nein zur Todesstrafe klingt anders. Das bedeutet allerdings keineswegs, dass sie von der katholischen Kirche befürwortet wird. Im Gegenteil setzt sie sich sogar verstärkt für deren Abschaffung ein. Darauf machte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, noch im Oktober dieses Jahres in der Internet-Zeitung "Huffington Post" aufmerksam.

„Auch bei einem Sünder, der zunächst keine Reue über seine Vergehen zeigt, sollte man nicht aufhören, auf seine Umkehr zu hoffen und ihn dabei aktiv zu unterstützen.“

—  Zitat: Erzbischof Robert Zollitsch

Zollitsch verwies auf die Enzyklika "Evangelium Vitae", in der Papst Johannes Paul II. 1995 festhielt: "Das Töten eines Menschen ist immer eine besonders schwere Sünde." Mit anderen Worten: Aus kirchlicher Sicht ist jede Tötung von Menschen eine in sich schlechte Tat und bleibt es auch, unabhängig von den dafür angeführten Motiven. Nach "Evangelium Vitae" wurde auch in den Weltkatechismus der Satz eingefügt, dass die Beseitigung des Schuldigen aufgrund des verbesserten Strafwesens "schon sehr selten oder praktisch überhaupt nicht mehr" nötig sei.

Darüber hinaus führte Zollitsch weitere Gründe für das kirchliche Engagement gegen die Todesstrafe an. So sei die Frage nach Schuld und Schuldfähigkeit des Täters nicht immer eindeutig und völlig zweifelsfrei zu klären. Was also, wenn "nach einer Hinrichtung neue Beweise auftauchen?", gab der Erzbischof zu bedenken.

Vor allem aber betonte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, dass ein zentraler Aspekt jeder legitimen Strafe immer auch "die Besserung des Straftäters" sei. Er sei überzeugt, dass der Weg zu einer Versöhnung mit der Gesellschaft niemandem verwehrt werden dürfe, sagte er weiter: "Auch bei einem Sünder, der zunächst keine Reue über seine Vergehen zeigt, sollte man nicht aufhören, auf seine Umkehr zu hoffen und ihn dabei aktiv zu unterstützen". (Mit Material von KNA)

Von Christian Besner