Liebestoll oder liebeskrank?
Im Frühjahr 2014 hatte das Amtsgericht in Meschede die Frau zu 14 Monaten Haft verurteilt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten Berufung gegen das Urteil eingelegt. Der Anklage war die Strafe zu mild, die Verteidigung dagegen will einen Freispruch, weil die Seniorin nicht liebestoll, sondern liebeskrank und damit schuldunfähig sei.
Die regionale Tageszeitung "Die Glocke" berichtet auf ihrer Internetseite von "skurrilen Szenen", die sich seit Jahren vor dem Pfarrhaus des Priesters im Mescheder Ortsteil Freienohl abspielten. Anfangs sei die Frau mit Reizwäsche bekleidet durch den Garten des Pfarrhauses gesprungen. "Das macht sie jetzt nicht mehr", sagte der Priester der Zeitung. Doch immer noch werde er mit SMS, Anrufen oder meist anzüglichen Geschenken oder Liebesbriefen belästigt.
Über die Nachstellungen und Kontaktversuche der Seniorin führt der Priester nach eigenen Angaben seit Jahren Buch. "Ich muss das ja dokumentieren, um etwas unternehmen zu können", sagte er. (stz/dpa)
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