Verfahren gegen 19-Jährigen mit Video von Attentäter aus Kirche

Mitwisser von Kirchen-Attentat gefunden?

Veröffentlicht am 30.07.2016 um 10:57 Uhr – Lesedauer: 
Terrorismus

Paris ‐ Er könnte ein Mitwisser der Attentäter sein, die nahe Rouen einen Priester ermordeten. Jetzt hat die französische Justiz das Anklageverfahren eröffnet.

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Die französische Justiz hat ein Anklageverfahren gegen einen 19-Jährigen eröffnet, bei dem vor dem Anschlag auf eine Kirche ein Video eines der Attentäter gefunden worden war. Dem Mann werde Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen, meldete die französische Nachrichtenagentur AFP am Freitag unter Berufung auf Justizkreise.

Der 19-Jährige war bereits am Montag im Zuge einer Untersuchung der Nachrichtendienste festgenommen worden. Auf einem Handy in seiner Wohnung war ein Video gefunden worden, auf dem sich Abdel-Malik Petitjean zur Terrormiliz Islamischer Staat bekannte. Petitjean und ein weiterer Islamist hatten am Dienstag in einer Kirche bei Rouen Geiseln genommen und ermordeten den 85 Jahre alten Priester Jacques Hamel.

Im Zuge der Ermittlungen nach dem Anschlag gab es mehrere Festnahmen. Drei Personen saßen am Freitag noch zur weiteren Vernehmung in Polizeigewahrsam.

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Der Priester Jacques Hamel wurde am Altar von Terroristen hingerichtet. Für viele Gläubige ist er damit zum Märtyrer geworden. Doch er war schon vorher ein Vorbild an Dienstbereitschaft.

31. 7. 2016: Neue Entwicklungen

Der Cousin eines der islamistischen Angreifer aus einer französischen Kirche hat nach Angaben der Ermittler von einer bevorstehenden Gewalttat seines Verwandten gewusst. Die Pariser Staatsanwaltschaft beantragte am Sonntag Untersuchungshaft für den 30-Jährigen, wie die Behörde mitteilte. Sie wirft ihm Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung vor.

Der Mann habe nach dem derzeitigen Ermittlungsstand Kenntnis vom Vorhaben seines Cousins Abdel-Malik P. zu einer unmittelbar bevorstehenden Gewalttat gehabt. Der in Nancy geborene 30-Jährige sollte im Laufe des Sonntags einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden, um über die Eröffnung eines Anklageverfahrens zu entscheiden. (dpa)